Feuermelder gibt es erst seit dem 14. Jahrhundert – in Form von Menschen, die Glocken läuteten oder Fahnen und bei Nacht Laternen schwenkten. Dies waren für mehrere Jahrhunderte Nachtwächter oder sogenannte Türmer auf Wachtürmen. Die erste elektrische Brandmeldeanlage der Welt, die dennoch auf einen Menschen als ersten Entdecker angewiesen war, wurde erst 1851 in Berlin erfunden. Eine weitere Entdeckung, knapp 50 Jahre später, machte sich zwei Vögel zunutze. Fielen diese aufgrund einer Rauchvergiftung von der Stange, löste der Melder aus. 1902 entwickelte George Andrew Darby einen Hitzemelder mithilfe von Butter: Wurde es warm und die Butter schmolz, wurde ein Alarm ausgelöst. 1947 patentierten E. Meili und W. Jaeger den Ionisationsrauchmelder. Dieser Rauchmelder, welcher radioaktive Substanz nutzte, war der erste kommerziell brauchbare Rauchmelder und später der am weitesten verbreitete. 1950 kam dann der erste automatische Temperaturmelder auf den Markt. Seit den 1970er Jahren sind batteriebetriebene Rauchmelder auf dem Markt.
Heute nutzt man hauptsächlich sogenannte optische Rauchmelder. Diese Melder funktionieren mithilfe des Streulichtverfahrens. Rauchpartikel verändern einen Lichtstrahl im Gerät, Streulicht trifft auf einen Fotosensor und ein Alarm wird ausgelöst. Ganz besonders eignen sich Rauchwarnmelder mit einer Funkschnittstelle. Dank dieser können die Funktionalität oder die Präsenz der Geräte auch während der Abwesenheit der Bewohner aus der Ferne geprüft werden.
Neben der jeweiligen Landesbauordnung eines Bundeslandes, welche die Pflicht und den Ausstattungsgrad gesetzlich vorschreibt, regelt in Deutschland die DIN 14676-1, welche Geräte als Rauchmelder zum Einsatz kommen und wie Betrieb und Wartung funktionieren.
Im Gegensatz zu Rauchmeldern des sogenannten Typs A und B, die über keine oder nur teilweise Funk-Möglichkeit verfügen und somit einer regelmäßigen Inspektion innerhalb der Wohnung unterzogen werden müssen, kommen Melder des Typs C mit kompletter Ferninspektion ganz ohne Inspektion vor Ort aus. Das hat verschiedene Vorteile: Aufgrund der fehlenden Abhängigkeit von der Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner besteht ein geringeres Haftungsrisiko und Mieter sind zufriedener, da sie keine Termine vereinbaren müssen und ihre Privatsphäre geschützt wird. Alle Daten werden sicher und anonym übergeben und Mieterinformationen werden nicht gespeichert. Nicht zuletzt werden deutlich weniger Dienstreisen durchgeführt und damit die CO2-Emissionen gesenkt.
Der Rauchwarnmelder Typ C von ista, EI6500-OMS, vereint diese Vorteile und bietet den Bewohnern dank eines Ultraschall-Sensors, welcher das Umfeld und die Raucheintrittsöffnungen automatisch und selbstständig prüft, zusätzlichen Schutz. Der integrierte Ultraschall-Sensor erkennt dabei mögliche Gefahrensituationen bzw. Reduzierung des Schutzes und warnt, die Bewohner unverzüglich.
Wenn es um zeitgemäße Rauchwarnmelder-Technik und Rund-um-Service zu Installation und Wartung geht, sind Sie bei ista an der richtigen Adresse. Mit uns decken Sie das Thema Brandschutz in Ihrer Immobilie optimal ab. Informieren Sie sich hier zu unseren Leistungen.