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EU-Gebäuderichtlinie: Das müssen Eigentümer beachten

Die EPBD sieht vor allem Einsparziele vor und weniger konkrete Maßnahmen. Die Mitgliedsstaaten entscheiden selbst, wie sie diese Ziele erreichen:

  • Der Energieverbrauch von Wohngebäuden muss bis 2030 um 16 Prozent sinken und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent
  • Bis 2030 müssen die 16 Prozent und bis 2033 die 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz renoviert werden (sogenannte Worst Performing Buildings)
  • Neue Wohn- und Nichtwohngebäude dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr verwenden. Das gilt ab 2028 für öffentliche Gebäude, ab 2030 auch für alle anderen

In der ursprünglichen Fassung der Richtlinie sollte es eine Pflicht zur Sanierung von Wohngebäuden geben – dieser Punkt entfällt jedoch nach aktuellem Stand.

Grundsätzlich ist das Ziel der EPBD, Eigentümer dazu anzuregen, ihre Gebäude umfassend zu sanieren und damit für mehr Energieeffizienz zu sorgen. Gleichzeitig gilt in Deutschland seit Anfang des Jahres das „Heizungsgesetz“ (GEG), das einen Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf umweltfreundlichere Alternativen vorgibt. Deshalb lohnt es sich schon jetzt, Gebäude mit Blick auf Energieeffizienz zu sanieren und mit neuen Heizungen auszustatten.

Wenn Sie ein Nichtwohngebäude besitzen, sollten Sie sich außerdem darüber informieren, welcher Energieeffizienzklasse es angehört. Wenn es sich um ein „Worst Performing Building“ handelt, müssen Sie Ihr Gebäude bis 2030 umfassend renovieren. Ob Ihr Nichtwohngebäude ein Worst Performing Building ist, können Sie am Energieausweis ablesen.

Innerhalb der nächsten zwei Jahre ist mit einigen Entwicklungen im Gebäudesektor zu rechnen: Seit Mitte April haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Anpassungen der Gebäuderichtlinie in nationales Recht zu übertragen und Maßnahmen zu überlegen, mit denen sie die Ziele umsetzen. Von der EU vorgegeben ist unter anderem, dass neue Gebäude ab 2030 im Vorfeld klimaneutral entworfen werden, sowie der Ausstieg aus Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude ist aktuell nicht vorgesehen. Nichtwohngebäude, die eine besonders schlechte Energieeffizienz haben, müssen jedoch umfangreich renoviert werden.

Zusätzliche Quellen:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_24_1966

https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficient-buildings/energy-performance-buildings-directive_en 

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/green-deal-eu-liefert-investitionsplan-fuer-gebaeudesektor_84342_507868.html