- Digitalisierung hält Einzug in weitere Lebensbereiche
- Bereits 78 Prozent der Wärmezähler in deutschen Mehrfamilienhäusern digitalisiert
- In 42 Prozent aller Wohnungen erhalten Mieter:innen bislang keine monatliche Information zum Heizverbrauch, obwohl dies technisch möglich wäre
- Sachsen mit höchster Digitalisierungsquote, Baden-Württemberg ist Schlusslicht
Das kommende Jahr steht im Zeichen der Digitalisierung und des Komforts. Zum Jahreswechsel stehen einige Neuerungen an, bei denen Deutschland digitaler wird. Beim Thema Digitalisierung des Wärmeverbrauchs steht Deutschland bereits gut dar, doch es gibt noch Verbesserungspotenzial bei der Bereistellung des monatlichen Heizupdates.
Erfassung des Wärmeverbrauchs: Schon heute mehrheitlich digital
78 Prozent der Wärmezähler in deutschen Mehrfamilienhäusern sind digitalisiert. Damit nimmt Deutschland anders als in den meisten anderen Bereichen der Digitalisierung bei der digitalen Erfassung des Wärmeverbrauchs einen Spitzenplatz in Europa ein. Die Quote ergibt sich aus dem Deutschland-Index des Immobiliendienstleisters ista (https://heiz-o-meter.de/deutschland-index). Die digitale Anwendung zeigt in einer Deutschlandkarte, zu welchen Anteilen der Wärmeverbrauch in Deutschland bereits digital und fernauslesbar erfasst wird.
Technik ungenutzt: Vielen Mieter:innen entgehen bislang Vorteile der Verbrauchstransparenz
Sobald digitale und fernauslesbare Messgeräte im Einsatz sind, haben Mieter:innen einen gesetzlichen Anspruch darauf, monatlich aktuell über den eigenen Verbrauch informiert zu werden. Vielen Mieter:innen aber auch Vermieter:innen ist das offenbar nicht bewusst: Von den Wohnungen, die bereits über digitale, fernauslesbare Technik verfügen, erhalten nur 42 Prozent der Mieter:innen Informationen über ihren monatlichen Wärmeverbrauch. Die Mehrheit (58 Prozent) ist zwar mit digitaler Infrastruktur ausgestattet, die vorgeschriebene monatliche Verbrauchsinfo erhalten die Mieter:innen allerdings nicht. Der Service muss von der Vermieterin oder dem Vermieter beauftragt werden.
Verbrauchstransparenz eine Frage des Wohnorts
Bei der digitalen Wärmeverbrauchserfassung liegt innerhalb Deutschlands Sachsen mit einer Quote von 87 Prozent an der Spitze, gefolgt von Hamburg (84 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (83 Prozent). Auf den letzten drei Plätzen liegen Bayern (71 Prozent), das Saarland (71 Prozent) und Schlusslicht Baden-Württemberg (70 Prozent).
Aktuelle Verbrauchsinformationen erhalten in vielen Bundesländern Deutschlands deutlich weniger Menschen als technisch möglich wäre. Während in Sachsen immerhin bereits 60 Prozent der Mieter:innen monatliche Übersichten bekommen, sind es im Saarland nur 15 Prozent.
Digitalisierung hält Einzug in weitere Lebensbereiche: Die elektronische Patientenakte kommt
Nachdem Rezepte seit Beginn 2024 auf der Versichertenkarte gespeichert und dann papierlos in der Apotheke eingelöst werden können, sollen gesetzlich Versicherte 2025 auch eine elektronische Patientenakte erhalten. Darin werden sämtliche Gesundheitsdaten zentral hinterlegt, um den Informationsaustausch zwischen Ärzt:innen zu erleichtern.
Behördengänge: Reduktion durch digitale Prozesse
Einfacher werden soll auch die Beantragung von Ausweisdokumenten. Passbilder für Personalausweis oder Reisepass können künftig digital an Ämter übermittelt oder gar vor Ort in speziellen Automaten erstellt werden. Auch Erinnerungen per Mail sind fortan möglich, wenn das Ablaufdatum von Ausweisen näher rückt. Einige Wege zum Amt entfallen zudem künftig, wenn auch teilweise wiederum durch analoge Prozesse: Neue Pässe können auch postalisch zugestellt werden.
Echtzeitüberweisungen: Nutzung des Potenzials von Digitalisierung
Ab Herbst 2025 kann Geld innerhalb des Euro-Raums flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit überwiesen werden. Der Empfang muss schon ab 9. Januar möglich sein. Außerdem dürfen diese Überweisungen nicht teurer sein als ihr klassisches Pendant. Damit wird bei Bankgeschäften eine bereits verfügbare Technologie in der Breite nutzbar.
Vermieteralltag: Entlastung durch Digitalisierung
Für Vermieter:innen eröffnet das Bürokratieentlastungsgesetz IV Raum für digitalere Prozesse: Es berechtigt sie mit Wirkung zum 1. Januar, den Mietparteien die Belege zur Betriebskostenabrechnung digital zur Einsichtnahme bereitzustellen. Papiervorlagen können entfallen.