Zuvor waren alleine die Mieter:innen für die CO2-Kosten aufgekommen. Seit 2023 werden auch die Vermieter:innen beteiligt, wobei die Kostenanteile vom tatsächlichen Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes abhängen, was eine individuelle Berechnung erfordert. Die kostenfreie neue ista Lösung ermöglicht diese Berechnung effizient und gesetzeskonform.
Vermieter:innen müssen uns lediglich Informationen mitteilen, die sie ohnehin von ihren Energieversorgern erhalten. Letztere sind gesetzlich verpflichtet, folgende Angaben in der Rechnung anzugeben: die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes, den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor, den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge sowie den Kohlendioxidkostenanteil. „Viele Vermieter sind angesichts der zusätzlichen Aufgabe verunsichert und befürchten einen hohen Aufwand. Mit der Entscheidung, die Lösung gratis anzubieten, möchten wir unsere Kunden entlasten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung erstmalig selbst einen Kostenanteil tragen müssen“, sagt Florian Knüfelmann, Product Owner der Lösung bei ista. „Auf Basis der Daten über den CO2-Ausstoß und die CO2-Kosten erstellt unsere Lösung die Einordnung des Objekts nach dem Stufenmodell, die Aufteilung und Umlage der CO2-Kosten sowie die rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation der Berechnung in der Heizkostenabrechnung.“
*Für Vermieter:innen, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen Sanierungen nicht durchführen können, gelten Sonderregelungen die den Kostenanteil reduzieren. Auch spezielle Konstellationen von WEG-Verwaltungen bei selbstnutzenden Eigentümer:innen können berücksichtigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.