Wichtige Informationen für Mieter und Nutzer

Die Heizkostenabrechnung enthält ab sofort mehr Informationen rund um Ihren Verbrauch.

Diese neuen Informationen erhalten Sie in Ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenverordnung (HKVO) wurde im Dezember 2021 novelliert. Das Ziel der Novelle: mehr Klimaschutz. Das Mittel dazu: mehr Transparenz über Verbräuche. Dazu schreibt die HKVO gemäß § 6a Absatz 3 verbindlich vor, dass Ihrer Heizkostenabrechnung folgende Informationen enthalten muss – je nach Versorgungs-, Brennstoffart bzw. Energieträger:

  • Energiemix und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen
  • Bei Fernwärmesystemen der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes
  • Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs der aktuellen Abrechnung mit dem Vorjahr
  • Vergleich des eigenen Energieverbrauchs mit einem normierten Durchschnittsendnutzer

Ihre Heizkostenabrechnung von ista enthält über diese Vorgaben hinaus eine Übersicht der Kosten- und Verbrauchsentwicklung auf Basis von bis zu drei Abrechnungsperioden. Mit diesen Informationen sind Sie über Ihren Wärmeverbrauch umfassend informiert. So können Sie Ihre Verbräuche bewusst senken – und damit das Klima schützen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung?

Wir haben Ihnen alle Erläuterungen übersichtlich zusammengestellt.

Neue Informationen in der Heizkostenabrechnung - leicht und verständlich erklärt

Für die Heizkostenabrechnung gibt es neue gesetzliche Vorgaben, um Sie als Mieter für das eigene Energieverbrauchsverhalten zu sensibilisieren und Sie über Ihren Wärmeverbrauch umfassend zu informieren.

CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung. Kurz erklärt.

Ergänzende Informationen zu Ihrer Abrechnung

Informationen zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zolltarifen nach § 6a Absatz 3, Nummer 1, Buchstabe b) HKVO

Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen etc., die Informationen über Energieeffizienzmaßnahmen, Endnutzer-Vergleichsprofile usw. anbieten nach § 6a Absatz 3, Nummer 2 HKVO:

Im Falle eines Verbrauchervertrags nach § 310 Absatz 3 BGB: Informationen über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren nach § 6a Absatz 3, Nummer 3 HKVO:

FAQ

Mehr Informationen zum Download

Mieterflyer: Neue Abrechnungsinformationen (PDF)