Wärmezähler und Kältezähler
In Zeiten steigender Energiekosten kommt es darauf an, den Verbrauch genau zu messen und kontrollieren zu können. Dank modernster Technologie, zum Beispiel mit dem Wärmezähler sensonic® 3, geht das kinderleicht und präzise zugleich. Aber auch zur Erfassung von Kälte bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Wärme- und Kältezählern von ista sowie den gesetzlichen Pflichten für Gebäudebesitzer.
Die bewährte ista Funk-Technologie für exakte Wärmemessung.
Unsere Wärme- und Kältezähler der dritten Generationen verfügen bereits über eingebaute Funkschnittstellen und können so jederzeit in unser bewährtes ista Funksystem integriert werden. Für Ihre Mieter bedeutet das: kein Ableser in der Wohnung oder der Liegenschaft. Für Sie bedeutet das, Ihre Liegenschaften bequem direkt online verwalten zu können – quasi nebenbei erfüllen Sie so alle künftigen Anforderungen der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie EED und die Pflicht zum Einbau von Wärmezählern zur Ermittlung der Warmwasserkosten.
Wärmezähler für Wohnungswärme.
sensonic® 3 und sensonic® 3 calculator sind Wärmemengenzähler nach dem bewährten istameter-Prinzip, das eine hohe Flexibilität im Austausch bietet. Es handelt sich dabei um Mehrstrahl-Flügelradzähler, die mit modernster elektronischer Messtechnik ausgestattet sind. Durch die elektronische Erfassung ist langfristig eine verzögerungsfreie, exakte Messung gewährleistet – für eine transparente, nachvollziehbare Heizkostenabrechnung.
Ihre Vorteile
- Präzise Erfassung kleinster Verbräuche durch kurze Ansprechzeiten von acht Sekunden und physikalische Messung
- Erfüllung aller EED-Anforderungen an die Mess- und Verteiltechnik
- Automatische, stichtagsgenaue Ablesung und pünktliche Abrechnung
- Monatliche Funktionskontrolle der Wärmezähler über Fernauslesung
- Transparente Nachvollziehbarkeit des Energieverbrauchs
- Innovative, hoch integrierte Mikrochip-Technologie (ASIC)
- Problemlose Austauschbarkeit durch das istameter®-Prinzip und einfache Einbindung in vorhandene smarte Gebäudesysteme
- Besonders leistungsfähige Batterie
- Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit
- Werkstoffe und Fertigungsverfahren von höchster Qualität
- Sicherer Schutz gegen Staub und Spritzwasser durch hohe Dichtigkeit
Kombinierter Wärme- und Kältezähler.
Mit dem sensonic® 3 bieten wir einen eigenen Hybridzähler für die kombinierte Erfassung von Wärme und Kälte. Die für beide Verbrauchswerte eichrechtlich zugelassenen Geräte verfügen über zwei Zählregister, in denen die jeweiligen Energiedaten getrennt gespeichert werden.
Damit eignen sich die als kompakte und kombinierte Version erhältlichen Zähler für den flexiblen Einsatz in Wohn- und Gewerbeimmobilien, in denen einzelne Nutzereinheiten über einen Wasserkreislauf beheizt und gekühlt werden. Auf diese Weise kann der Einbau eines zusätzlichen Kälte- und Wärmezählers entfallen, sodass sich die Ausstattungs- und Installationskosten deutlich reduzieren.
Leistungsmerkmale des sensonic® 3
Eichrechtliche Anforderungen
Unsere Wärmezähler und kombinierten Zähler sind nach der Messgeräte-Richtlinie MID 2014/32/EU und DIN EN 1434-6 für thermische Energiemessgeräte europaweit zugelassen. Ergänzend wurde die Kälteerfassung nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für Deutschland zertifiziert. Damit erfüllen die Geräte alle eichrechtlichen Anforderungen an eine präzise Messung und die gesetzeskonforme Abrechnung.
Unterschiedliche Bauarten
Die unterschiedlichen Bauarten decken ein breites Anforderungsspektrum ab. So sind die Kompaktversionen an verschiedene Durchflussmengen angepasst – mit Nenndurchflüssen von 0,6 / 1,5 und 2,5 m³/h wurden sie speziell für den Einsatz in Wohngebäuden entwickelt. Als elektronische Mehrstrahl-Flügelradzähler verfügen sie über eine hohe Messstabilität während ihrer gesamten Lebensdauer. Die kombinierten Zähler, bei denen Rechenwerk, Durchfluss-Sensor und Temperaturfühler getrennt installiert werden, eignen sich bei Nenndurchfluss-Leistungen bis 250 m³/h und größer besonders für den Gewerbebereich.
Wechsel zwischen Wärme- und Kältemessung
Die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird in 60-Sekunden-Intervallen erfasst und eine Energiemessung vorgenommen. Diese bestimmt gleichzeitig den automatischen Wechsel zwischen Wärme- und Kältemessung. So beginnt der Hybridzähler mit der Wärmeerfassung, wenn die Temperaturdifferenz größer 0 Kelvin ist und die Vorlauftemperatur über 20 °C liegt. Analog schaltet das Gerät in den Kältemodus, sobald die Wassertemperatur im Vorlauf geringer als im Rücklauf ist – also sobald eine negative Temperaturdifferenz vorliegt und die Vorlauftemperatur weniger als 20 °C beträgt.
Die verbrauchte Energiemenge wird dann von dem integrierten elektronischen Mikrochip (ASIC) aus den ermittelten Messwerten und verschiedenen Konstanten für die durchströmende Flüssigkeit (K-Faktor) berechnet und auf dem LC-Display dargestellt.
Mehr Informationen zum Download
- Der sensonic® 3 Wärmezähler PDF
Informationen für Vermieter und Verwalter - Wärmezähler Produktbroschüre PDF
Produktinformationen, technische Details und Informationen zum fachgerechten Einbau unserer Geräte
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Produktbroschüre ista Isolierschalen zur Dämmung von Energiezählern PDF
Ultraschall-Wärmezähler
Die Wärmezähler-Generation ultego® III bietet mit ihren unterschiedlichen Baureihen vielfältige Kombinations- und Einsatzmöglichkeiten. Entdecken Sie jetzt die Vorteile des Ultraschall-Wärmezählers!
In der Kompaktversion ultego® III smart sind Rechenwerk, Durchfluss-Sensor und Temperaturfühler in einem Gerät kombiniert. Mit zwei außenliegenden Fühlern erfüllt dieser Wärmezähler alle Anforderungen der neuen europäischen Messgeräterichtlinie. Die kombinierten Wärmezähler setzen sich aus den Teilgeräten Rechenwerk, Durchfluss-Sensor und Temperaturfühlerpaar zusammen und bieten nahezu unbegrenzte Einsatzmöglichkeiten.
Einsatzbereiche der Ultraschallzähler:
- Heizsysteme mit Wasser als Wärmeträger
- Übergabestationen
- Größere Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern
- Durchflussbereich: 0,6 - 60 m3/h
Ihre Vorteile
- Präzise, zuverlässige und verschleißfreie Messung
- Stabiles Langzeitverhalten
- Definiertes Überlastverhalten
- Präzise Erfassung selbst kleinster Durchflussmengen
- Schmutzunempfindlich und messbeständig
- Außerordentlich geringer Energieverbrauch
- Geringer Druckverlust
- Schnelles, intelligentes Temperatur-Messraster
- Beliebiger Einbau waagerecht oder senkrecht (ultego III smart auch über Kopf und mit abnehmbarem Rechenwerk)
- Messbereich Durchfluss 1:100 nach EN 1434, gesamt 1:1000
- Manipulationssicher durch Verplombung
Leistungsmerkmale des ultego III
ultego III besteht aus einer Durchfluss-Mess-Strecke mit zwei integrierten Ultraschall-Sensoren und einer Auswertungselektronik mit Pulsausgang sowie einer Lithiumbatterie. Die Lebensdauer der Batterie beträgt fünf Jahre plus ein Jahr Reserve. Volumenmessteile mit einem Nenndurchfluss von 3,5 bis 60 m3/h können geliefert werden.
Wie funktioniert der Ultraschallwärmezähler?
Die ultego-Baureihen arbeiten mit dem verschleißfreien Ultraschallprinzip. Das bedeutet: Der Wärmezähler verzichtet auf mechanisch bewegte Teile. Bei der Durchflussmessung senden zwei eingebaute Ultraschallwandler im Wechsel Ultraschallwellen in und gegen die Strömungsrichtung. Aus der gemessenen Zeitdifferenz wird die Fließgeschwindingkeit berechnet. Auf diese Weise lassen sich Durchfluss und Volumen exakt bestimmen. Diese Informationen werden an das Rechenwerk weitergegeben und verarbeitet. Sie erhalten im Anschluss Ihre präzisen und zuverlässigen Messwerte.
Tauchhülsenduldung bei Wärmezählern – Informationen für Gebäudeeigentümer.
Bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs durch MID-Wärmezähler ist die Nutzung von Tauchhülsen in Baulängen bis 60 mm nach aktueller Regelung noch bis zum 30. Oktober 2026 geduldet. Das hat die Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2014 beschlossen. Bei der Installation von Wärmezählern in neuen Heizungsanlagen und beim Umbau relevanter Rohrabschnitte in bestehenden Anlagen müssen Temperaturfühler direkt im Heizmedium eingebaut sein – zum Beispiel mittels Kugelhahn. Gut für ista Kunden: Bei der Installation oder beim Austausch von Wärmezählern identifizieren und kennzeichnen wir geduldete Tauchhülsen für Sie als Gebäudeeigentümer.
Häufig gestellte Fragen
Umgangssprachlich wird oft vom Wärmemengenzähler gesprochen, wenn es um Geräte für die verbrauchsgerechte Erfassung von Wärmeenergie geht. Die korrekte Bezeichnung ist allerdings Wärmezähler.
Wärmezähler dienen der Ermittlung des Wärmeverbrauchs. Im Gegensatz zu Heizkostenverteilern messen sie jedoch den physikalischen Nenndurchfluss (Wärmemenge) von Energie, weshalb sie auch als Wärmemengenzähler bezeichnet werden. Die Messgeräte weisen den Wasserverbrauch als Kubikmeter und den Wärmeverbrauch als Kilowattstunde (kWh) aus.
Unsere moderne Messtechnik besteht aus:
- Einem Durchfluss-Sensor
- zwei Temperaturmessfühlern
- und einem elektronischen Rechenwerk mit leicht ablesbarer LCD-Anzeige
Der Wärmezähler wird im Rohrnetz installiert, wo er das durchlaufende Volumen des Heizungswassers erfasst und die Temperatur des durchfließenden Wassers misst.
Der Wärmeverbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen der Vor- und Rücklauftemperatur – Die ermittelte Wärmemenge wird in Kilowatt pro Stunde angegeben.
Diese Berechnung wird konstant durchgeführt, so dass am Ende einer Abrechnungsperiode der exakte Wärmemengenverbrauch bestimmt werden kann.
Es handelt sich um eine physikalisch exakte Masseinheit. Die Anzeige erfolgt auf einem Rollenzählwerk oder LCD-Anzeige in kWh, mWh, G-Joule oder G-Kalorien.
Nach der aktuell gültigen Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichfrist für Wärmemengenzähler 6 Jahre. Wann die Eichgültigkeit abläuft, erkennen Verbraucher an einer Kennzeichnung, die das Datum/Jahr der letzten Eichung zeigt.
Wärmemengenzähler sind nicht am Heizkörper, dort ist der Heizkostenverteiler montiert. Wärmezähler werden an den wasserführenden Rohrleitungen einer zentralen Heizungsanlage angeschlossen.
Bei Mehrfamilienhäusern mit getrennter Warmwasserbereitung und Zentralheizung muss ab Januar 2014 der für die Warmwasserzeugung benötigte Energieanteil mittels eines Wärmezählers erfasst werden. Die rechnerischen Ermittlungen sind seither nicht mehr zulässig.
Werden die Geräte bei Bestandsimmobilien nachgerüstet, können die Kosten für Kaufgeräte anteilig umgelegt werden. Bei Mietgeräten können die Kosten voll umgelegt werden.
Bei Neubauten können die Kaufkosten für Wärmezähler nicht umgelegt werden. Werden diese jedoch gemietet, kann eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag bzw. Klausel im Kaufvertrag aufgenommen werden. Werden die Geräte gemietet, dann sind die Mietkosten umlagefähig.
Auch der Austausch gemäß Eichgesetz kann im Zuge der Heizkostenabrechnung (Heizkostenverordnung § 7 Abs. 2) auf die Nutzer umgelegt werden, da es sich hier um eine messtechnische Ausstattung handelt. Dies gilt ebenfalls für die Kosten einer Eich-/ Wartungsservice-Vertrag.
Ist die Heizungsanlage mit der Anlage für die zentrale Warmwasserversorgung verbunden, müssen die Kosten des Betriebs aufgeteilt werden. Das gibt § 9 der Heizkostenverordnung (HKVO) vor. Gemäß Absatz 2 sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den Energieanteil der Warmwasserbereitung mit einem Wärmezähler zu messen. Die Ermittlung des Energieanteils mit einem Warmwasserzähler ist nicht mehr zulässig.
Eine Ausnahme für die Nutzung des Wärmezählers besteht laut HKVO zum Beispiel, wenn die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden kann. Dann wird die Wärmemenge nach den weiteren Regelungen des § 9 HKVO Absatz 2 ermittelt.
Unsere Empfehlung für Neubauten: der unmittelbare Einbau eines Wärmezählers für die Warmwasserabtrennung. Bei Bestandsbauten sollte im Zuge von Modernisierungen und Umbauten von verbundenen Heizungsanlagen die Nutzung von Wärmezählern berücksichtigt werden.