Zwischenablesung bei einem Nutzerwechsel

Bei einem Mieter-/Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes sind Sie als Vermieter oder Verwalter verpflichtet, eine Zwischenablesung durchzuführen (gemäß Heizkostenverordnung § 9b Absatz 1).
 

Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen:

1) Mieter-/Nutzerwechsel im ista Webportal

Im ista Webportal bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit uns den Nutzerwechsel mitzuteilen. Hier tragen sie komfortabel das Auszugsdatum des bisherigen Mieters/Nutzers ein und tragen dazu den Neuen ein. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit direkt die Verbrauchsdaten der Messetechnik einzutragen und an uns zu übermitteln. Natürlich können Sie dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erledigen. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten eintragen und in Ihrer Liegenschaft erfolgt die Datenübermittlung per Fernablesung, nehmen wir automatisch die Monatsendwerte des Nutzers, die an uns übermittelt werden.

Zum ista Webportal 
 

2) Beauftragung der Zwischenablesung

Sie wünschen, dass die Zwischenablesung durch unseren Servicepartner erfolgt? Sie können über das untenstehende Formular oder über das ista Webportal direkt einen Auftrag an uns erteilen. Bitte beachten sie: Sollte die Messtechnik in Ihrer Liegenschaft per Fernablesung Daten übermitteln, werden automatisch Monatsendwerte genutzt und es erfolgt keine Ablesung an den Geräten.

Beauftragung der Zwischenablesung.

Informationen zur Liegenschaft

Kontaktdaten des Beauftragenden

Informationen zum Mieter/ Bewohner

Informationen zur Kontaktperson

Häufig gestellte Fragen.