Zwischenablesung bei einem Nutzerwechsel
Bei einem Mieter-/Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes sind Sie als Vermieter oder Verwalter verpflichtet, eine Zwischenablesung durchzuführen (gemäß Heizkostenverordnung § 9b Absatz 1).
Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen:
1) Mieter-/Nutzerwechsel im ista Webportal
Im ista Webportal bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit uns den Nutzerwechsel mitzuteilen. Hier tragen sie komfortabel das Auszugsdatum des bisherigen Mieters/Nutzers ein und tragen dazu den Neuen ein. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit direkt die Verbrauchsdaten der Messetechnik einzutragen und an uns zu übermitteln. Natürlich können Sie dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erledigen. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten eintragen und in Ihrer Liegenschaft erfolgt die Datenübermittlung per Fernablesung, nehmen wir automatisch die Monatsendwerte des Nutzers, die an uns übermittelt werden.
2) Beauftragung der Zwischenablesung
Sie wünschen, dass die Zwischenablesung durch unseren Servicepartner erfolgt? Sie können über das untenstehende Formular oder über das ista Webportal direkt einen Auftrag an uns erteilen. Bitte beachten sie: Sollte die Messtechnik in Ihrer Liegenschaft per Fernablesung Daten übermitteln, werden automatisch Monatsendwerte genutzt und es erfolgt keine Ablesung an den Geräten.
Beauftragung der Zwischenablesung.
Häufig gestellte Fragen.
Nach den Richtlinien des Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) können Ableseergebnisse von Verdunstungsheizkostenverteilern für die Abrechnung nur dann berücksichtigt werden, wenn der sich aus der Gradtagzahlentabelle ergebende Anteil mindestens 400 und höchstens 800 Promille, vom Zeitpunkt der letzten Hauptablesung, beträgt. Bei Nichtberücksichtigung erfolgt die Aufteilung nach dem Promilleanteilen gemäß der aktuell gültigen Gradtagzahlentabelle.
Aktuelle Gradtagzahlentabelle:
Monat | Kalendertage | Promille-Anteil | |
Je Monat | Je Tag | ||
September | 30 | 30 | 30/30=1,00 |
Oktober | 31 | 80 | 80/31=2,58 |
November | 30 | 120 | 120/30=4 |
Dezember | 31 | 160 | 160/31=5,16 |
Januar | 31 | 170 | 170/31=5,48 |
Februar | 28 | 150 | 150/28=5,35 |
29 | 150/29=5,17 | ||
März | 31 | 130 | 130/31=4,19 |
April | 30 | 80 | 80/30=2,66 |
Mai | 31 | 40 | 40/31=1,29 |
Juni/Juli/August | 92 | 40 | 40/92=0,43 |
Gesamtjahr | 365 (366) | 1.000 |
Wir haben folgendes Beispiel für Sie aufbereitet: Letzte Hauptablesung: 28.12. & Wohnortwechsel zum 31.03.
28.12. - 31.12. | = 3 Tage |
3 x 5,16 ‰ | = 15,5 ‰ |
Januar | = 170,0 ‰ |
Februar | = 150,0 ‰ |
März | = 130,0 ‰ |
Summe | = 465,5 ‰ |
In diesem Fall kann nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Heizkostenverteilung e.V. eine Zwischenablesung durchgeführt werden.
Die Kosten einer Zwischenablesung sind Verwaltungskosten und können nicht auf den Mieter/Bewohner umgelegt werden, sofern dies nicht im Mietvertrag anders geregelt ist.