Formular zur Nachablesung
Nachträgliche Ablesung der Heizkostenverteiler
Ein Nutzer Ihrer Liegenschaften hat beide kostenfreien Ablesetermine nicht wahrgenommen. Hier beauftragen Sie uns, einen neuen, kostenpflichtigen Termin zur Nachablesung mit dem Nutzer zu vereinbaren.
Wichtiger Hinweis:
Für die optimale Erfassung der Zählerstände empfehlen wir, eine kurzfristige Nachablesung einzuplanen. Bitte beachten Sie hierbei folgende Punkte:
- Die Nachablesung sollte spätestens zwei Wochen nach dem zweiten Ableseversuch erfolgen.
- Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die Ablesungen bitte eine Woche nach dem zweiten Ableseversuch terminieren.
Sollten Sie keinen Termin zur Nachablesung beauftragen, müssen wir den Verbrauch in der betreffenden Nutzeinheit schätzen.
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