Nachträgliche Rauchwarnmeldersicht und -funktionsprüfung
Rauchwarnmelder sind inzwischen in fast allen Bundesländern gesetzliche Vorschrift und müssen regelmäßig geprüft werden. Um zusätzliche Termine für Ihre Nutzer zu vermeiden, führen wir die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder in der Regel parallel zur Hauptablesung der Heiz- und Wasserverbräuche durch. Falls Sie eine Benachrichtigung darüber erhalten haben, dass bei einzelnen Rauchwarnmeldern eine Funktionsprüfung nicht durchgeführt werden konnte, beauftragen Sie hier bitte die nachträgliche Überprüfung.
Die Prüfung entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und den Empfehlungen der DIN 14676-1 und umfasst:
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