Vermieter und Verwalter
Alles zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG).
Das CO2KostAufG gilt seit Januar 2023. Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Ausgewiesen wird die Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung – und das ist bei ista einfach gratis.
Nutzer-/Mieterverwaltung
Zwischenablesung
Bei einem Nutzerwechsel bestellen Sie hier eine Zwischenablesung.
Nachablesung
Wenn ein Nutzer nicht erreichbar war, beauftragen Sie hier eine Nachablesung.
Rechnungsanliegen
Rechnungskopien oder Abrechnungskopien erhalten Sie ganz einfach in unserem Webportal. Dort behalten Sie den Status aller Serviceaufträge im Blick, profitieren von einer schnelleren Bearbeitungszeit und haben alles Wichtige für all Ihre Services immer zur Hand.
Sie sind noch kein Kunde von uns und hätten gerne ein Angebot für die Erstellung der Heizkostenabrechnung?
Montageaufträge
Gerätereklamation
Wenn ein Gerät in Ihrer Liegenschaft nicht mehr einwandfrei funktioniert, kümmern wir uns um den Austausch.
Umbau eines Heizkörpers
Wenn Sie neue Heizungen installiert haben, geben Sie hier die Montage der alten Heizkostenverteiler auf die neuen Heizkörper in Auftrag.
Nachmontage
Sollten Sie zusätzliche Geräte benötigen, erledigen wir die Nachmontage gern für Sie.
Vertragsanliegen
Fragen zur Rechnung
Bei Fragen zu Servicerechnungen, Schlussrechnungen oder weiteren Rechnungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
E-Rechnung
Schluss mit Papierstapeln! Erhalten Sie Ihre Rechnungen nachhaltig und sicher per Mail.
Allgemeine Änderungen
Kontaktdatenänderung
Sie haben Ihre Kontaktdaten geändert? Teilen Sie uns diese Änderung hier mit.
Eigentümer- und Verwalterwechsel
Durch den bisherigen Eigentümer
Sie sind der bisherige Eigentümer einer Immobilie und möchten uns die Daten des neuen Eigentümers mitteilen.
Durch den bisherigen Verwalter
Sie sind der bisherige Verwalter und möchten uns die Daten des neuen Verwalters mitteilen.
Durch den neuen Verwalter
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Webinare & Seminare
Melden Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich zu unserem Webinar an. Hier erfahren Sie alles wissenswertes über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz und viele weitere Themen.
Häufig gestellte Fragen
Bei einem Nutzerwechsel werden wir von der Hausverwaltung bzw. von dem Vermieter oder dem Eigentümer beauftragt, eine Zwischenablesung zum Auszugsdatum durchzuführen. Die von dem Ableser ermittelten Zwischenablesewerte werden geprüft und gespeichert. Diese Werte werden am Ende der Abrechnungsperiode bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Somit erhalten der ausziehende und der einziehende Nutzer eine separate Abrechnung entsprechend ihres Verbrauchs. Eine Besonderheit kann bei der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip auftauchen. Aufgrund der vorgeschriebenen Kaltverdunstungsmenge gibt es bei bestimmten Zeiträumen ungeeignete Werte der Zwischenablesung. In diesem Fall findet eine Zwischenablesung nicht statt. Der Verbrauch wird dann mit einer technischen Hochrechnung mittels der VDI-Gradtagstabelle berechnet.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist dies leider nicht möglich. Wir benötigen die Werte in schriftlicher Form.
Nein, eine Umlage der Kosten für die Erstellung von Energieausweisen auf die Mieter ist nicht zulässig.
Nach unserer Erfahrung treten Geräusche auf, wenn die Einsatzgrenze der Durchflussmenge des jeweiligen Zählertyps erheblich überschritten wird. Daher bitten wir zu prüfen, ob die reale Durchflussmenge in den Einsatzgrenzen liegt, die bei der Auswahl des Gerätes zugrunde gelegt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein dem Volumenstrom entsprechender Zähler eingebaut werden.
Gemäß DIN 14676 ist mindestens einmal jährlich eine Inspektion und Wartung der Rauchmelder durchzuführen. Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt.
In unserem Rauchwarnmelder-Service sind neben der jährlichen Funktionsprüfung monatliche Fernprüfungen der Geräte enthalten, die Sie automatisch über Demontagen und Funktionsstörungen informieren.
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