Mieter oder Bewohner
Häufig gestellte Fragen
Das gesamte Haus wird im Auftrag Ihrer Hausverwaltung an diesem Termin abgelesen. Es ist wichtig, dass möglichst alle Wohnungen am selben Tag abgelesen werden. Deshalb unsere Bitte an Sie: Hinterlegen Sie Ihren Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn oder einer Person Ihres Vertrauens, so dass der Termin wahrgenommen werden kann. Wenn der Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegt wird, bitten Sie Ihren Nachbarn, dass er den Ableser direkt anspricht. Zu dem angekündigten Termin ist mit Sicherheit jemand im Haus anwesend, vielleicht auch der Hausmeister - zu einem späteren Zeitpunkt muss man den Termin selber wahrnehmen! Der Ableser wird zur angegebenen Zeit versuchen, Sie zu erreichen und einen weiteren Termin per Anmeldekarte vorgeben, sofern er bei Ihnen niemanden antrifft. Er wird es auf jeden Fall versuchen. Sollten Sie den Termin kurzfristig doch noch wahrnehmen können, ist das natürlich in jedem Fall besser.
Unsere Bitte an Sie: Hinterlegen Sie den Schlüssel bei einem Nachbarn oder einer Person Ihres Vertrauens, so dass der Termin doch noch wahrgenommen werden kann. Wenn der Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegt wird, empfehlen wir Ihnen, einen Zettel mit dieser Information für den Ableser an der Haustür und an der Wohnungstür anzubringen.
Grundsätzlich: Nein. Da wir auch die Funktionstüchtigkeit der Geräte überprüfen, ist es sinnvoll, wenn ein Ableser zu Ihnen ins Haus kommt. Sie können jedoch, sofern es sich nicht um Geräte auf Verdunstungsbasis handelt und kein Austausch der abzulesenden Geräte erforderlich ist, mit Einverständnis der Hausverwaltung/des Vermieters eine Selbstablesung vornehmen. Jedoch ohne Übernahme einer Rechtssicherheit durch ista SE! Die Werte müssen schriftlich, mit Liegenschafts-Nr., Liegenschafts-Adresse, Nutzernr., Gerätenummer und dem Ablesedatum versehen und unterschrieben an Ihre Hausverwaltung/Ihren Vermieter mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Niederlassung von ista SE geschickt werden. Es werden Ihre Unterschrift und die der Hausverwaltung/des Vermieters benötigt.
Der Warnton kann, je nach Rauchmelder Typ, durch die Stummschalttaste abgeschaltet werden. Der Rauchmelder fumonic 1 (mit einer 9V-Wechselbatterie), kann mittels Batterieentfernung ausgeschaltet werden. Bitte Achten Sie, sofern Sie die Batterie entfernt haben, unbedingt darauf, den Rauchmelder anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. (Batterie wieder einsetzen!). Festverbaute Batterien dürfen nicht aus Rauchmeldern gewaltsam entfernt werden!
Bei einem Nutzerwechsel werden wir von der Hausverwaltung bzw. von dem Vermieter oder dem Eigentümer beauftragt, eine Zwischenablesung zum Auszugsdatum durchzuführen. Die von dem Ableser ermittelten Zwischenablesewerte werden geprüft und gespeichert. Diese Werte werden am Ende der Abrechnungsperiode bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Somit erhalten der ausziehende und der einziehende Nutzer eine separate Abrechnung entsprechend ihres Verbrauchs. Eine Besonderheit kann bei der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip auftauchen. Aufgrund der vorgeschriebenen Kaltverdunstungsmenge gibt es bei bestimmten Zeiträumen ungeeignete Werte der Zwischenablesung. In diesem Fall findet eine Zwischenablesung nicht statt. Der Verbrauch wird dann mit einer technischen Hochrechnung mittels der VDI-Gradtagstabelle berechnet.