Wärmeschutzverordnung
Die Verordnung über den energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV) trat zum ersten Mal am 1. November 1977 in Kraft.
Achtung
Dieser Artikel behandelt rechtliche Informationen, die überholt sind und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurden. Die Ausführungen dienen lediglich der Information zur vorherigen gesetzlichen Lage.
Bis in die 1970er Jahre gab es in Deutschland und auch in den meisten anderen Ländern keine gesetzlichen Vorgaben für den energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden. Zur Orientierung diente lediglich ein technisches Regelwerk nach DIN-Norm. Die Verordnung über den energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV) sollte dies ändern. Sie trat zum ersten Mal am 1. November 1977 in Kraft. Anfang 2002 wurde die damals gültige Fassung von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zu einem Vorschriftenwerk vereinte. Inzwischen finden sich die entsprechenden Regelungen und Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Abhängigkeit von Energieimporten verringern.
Das Thema Energieverbrauch von Immobilien geriet mit der Ölkrise in den siebziger Jahren zunehmend in den Fokus. Vor diesem Hintergrund wurde das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) erlassen. Es bildete die politische Grundlage für die Einführung der Wärmeschutzverordung und war Basis für die Energieeinsparverordung (EnEV), die die Anforderungen aufgrund des dringlicher werdenden Klimaschutzes noch einmal deutlich verschärfte.
Die Wärmeschutzverordnung wurde ursprünglich zu dem Zweck erlassen, um Bauherren durch gezielte bauliche Maßnahmen zu ermöglichen, den Energiebedarf ihrer Immobilien dauerhaft zu senken – und damit durch einen geringeren Verbrauch weniger abhängig von Energieimporten zu sein. Zudem definierte sie Mindeststandards für Neubauten und Umbauten an Gebäuden. In ihr waren die erforderlichen Energiewerte in Bezug auf Kälte und Wärme, sogenannte maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizienten für Außenbauteile, festgelegt. Der Wärmedurchgangskoeffizient musste als k-Wert angegeben werden.
Die Verordnung wurde zweimal novelliert, einmal im Januar 1984 und ein zweites Mal im Januar 1995. Sie wurde an veränderte Bedingungen in der Bau- und Energiebranche angepasst und die Grenzwerte wurden verändert. Heute sind die Inhalte und Grundlagen im GEG zu finden.
Paradigmenwechsel in der Energiepolitik.
Politisch ging es nicht mehr nur um die Abhängigkeit von Energieimporten, sondern auch um den Klimaschutz. So wurde zum Beispiel in der Novellierung von 1995 nicht mehr nur die Durchlässigkeit der Außenbauteile betrachtet, sondern es wurde gefordert, eine Bilanz aufzustellen, in der die Wärmeverluste durch Transmission und Lüftung den Wärmegewinnen aus internen Lasten und der solaren Einstrahlung ins Verhältnis gesetzt wurden. Zudem stellte sie Anforderungen an den Heizwärmebedarf von Immobilen, deren Dichtheit, Wärmedämmung, an den Gesamtenergiedurchlassgrad und die Verschattung von Fenstern sowie an Lüftungsanlagen.
Am 1. Februar 2002 wurde sie formell außer Kraft gesetzt und von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zu einem Regelwerk zusammenführte. Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG),das die aktuelle gesetzliche Grundlage bildet, bezieht sich noch auf die Inhalte der Wärmeschutzverordnung.
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