Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Wärmeverbrauchs.

Umgangssprachlich wird oft von Wärmemengenzählern gesprochen, wenn es um Geräte für die verbrauchsgerechte Erfassung von Wärmeenergie geht. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Erfassungsgeräten und welche häufigen Missverständnisse es gibt.

Exakte Verbrauchserfassung mit modernster Technik.

Wärmemengenzähler dienen der Ermittlung des Wärmeverbrauchs: Das Messgerät wird im geschlossenen Heizkreislauf eines Verbrauchers installiert, wo es das durchlaufende Volumen des Heizungswassers erfasst und die Temperatur des durchfließenden Wassers im Vor- und Rücklauf misst. Der Wärmeverbrauch ergibt sich aus dem Volumen des durchfließendes Heizwassers, der Differenz zwischen der Vor- und Rücklauftemperatur sowie der Dichte- und Enthalpiekorrektur. Die ermittelte Wärmemenge wird in Kilowatt pro Stunde oder Megawatt pro Stunde angegeben. Der Wärmemengenzähler misst und führt die Berechnung konstant durch, so dass am Ende einer Abrechnungsperiode der exakte Wärmeverbrauch bestimmt werden kann.

Gut zu wissen

Wärmemengenzähler oder Wärmezähler:  Was ist korrekt?

Die korrekte Bezeichnung lautet Wärmezähler. Da dieser jedoch die tatsächliche Wärmemenge erfasst und oft die Abkürzung WMZ genutzt wird, hat sich umgangssprachlich der Begriff Wärmemengenzähler etabliert, weswegen wir diesen hier auch verwenden.
 

Wärmemengenzähler an der Heizung?

Der Wärmemengenzähler befindet sich nicht am Heizkörper, da er im Heizkreis montiert wird. Am Heizkörper ist der Heizkostenverteiler montiert, der häufig mit dem Wärmezähler verwechselt wird. Die kleinen Geräte, die häufig an Heizkörpern in Mietwohnungen hängen, messen jedoch keine Wärmemenge. Sie spiegeln lediglich die Summe der Temperaturdifferenzen zwischen Heizung und Raum in Einheiten wider. Um einen Verbrauch abzuleiten, sind weitere Größen nötig, wie z. B. der Heizkörpertyp und die Heizkörperabmessungen.

Flügelrad- oder Ultraschall

Wärmemengenzähler teilen sich auf in zwei grundlegende Konstruktionsarten: mit dynamischer Erfassung der Durchflussmenge, beispielsweise mittels eines Flügelrades, oder mit statischer Erfassung der Durchflussmenge mithilfe von Ultraschallsensoren.

Bei einem Wärmemengenzähler mit dynamischer Erfassung setzt das durch den Zähler strömende Wasser ein mechanisches Flügelrad in Bewegung, dessen Umdrehungszahl von einem Sensor registriert und an das Rechenwerk weitergegeben wird. Bei unserem Gerät dieser Art, dem sensonic® 3, erlaubt die kompakte Bauweise einen problemlosen Einbau, auch unter ungünstigen Installationsbedingungen. Damit eignet es sich besonders für Wärmemessungen im Wohnbereich, z. B.  bei Warmwasseraufbereitungsanlagen oder an Heizungsanlagen.  

Bei Wärmemengenzähler mit Ultraschall-Durchflusssensoren wird der Durchfluss von zwei Ultraschallsensoren gemessen, die abwechselnd in und gegen die Strömungsrichtung des Wasser Ultraschallwellen senden. Aus der zeitlichen Differenz wird die Fließgeschwindigkeit und daraus der Durchfluss und das Volumen errechnet. Ein Vorteil von Ultraschall-Wärmezählern besteht darin, dass im Wasser möglicherweise vorhandene Fremdkörper oder Schmutzpartikel den Zähler nicht blockieren oder beschädigen können, da durch die Verwendung des Ultraschallprinzips keine mechanischen Bauteile vonnöten sind. Ultraschallwärmezähler werden häufig dort eingesetzt, wo Volumenströme sehr genau gemessen werden müssen. 

sensonic® 3

sensonic® 3 gibt es als Kompaktwärmezähler mit integriertem Durchflusssensor und je nach Anwendungsfall mit einem oder zwei außenliegenden Temperaturfühlern. Der sensonic® 3 calculator ist ein Rechenwerk, welches mit zwei Temperaturfühlern und externen Durchflusssensoren kombiniert werden kann. Das Kompaktgerät und Rechenwerk sind Wärmemengenzähler nach dem bewährten istameter-Prinzip, das durch die Verwendung des Einrohr-Anschlussstücks (EAS) eine hohe Flexibilität im Austausch bietet.

Durch die elektronische Erfassung ist eine verzögerungsfreie, exakte Messung gewährleistet – für eine transparente, nachvollziehbare Heizkostenabrechnung.

ultego® 3 smart

Der ultego® 3 smart besteht aus einem Ultraschall-Durchflusssensor, zwei fest angeschlossenen Temperaturfühler und einem Rechenwerk, das aus Volumen und Temperaturdifferenz den Energieverbrauch berechnet und mit seiner hohen Messgenauigkeit überzeugt. Das intelligente adaptive Temperatur-Messraster sorgt dafür, dass sich bei verändernden Systembedingungen, wie z. B. bei einem sprunghaften Anstieg des Durchflusses, für eine bestimmte Zeit auf ein schnelleres Temperatur-Messraster gewechselt wird. Sobald die Temperaturdifferenz kleiner als ein Kelvin ist oder nach dem Ablauf von zwei Minuten wechselt der ultego® 3 smart auf das längere Messraster zurück. So passt sich der Zähler immer der aktuellen Situation an und erfasst die System-Temperaturen ultra-exakt.

Die Geräte der sensonic® 3 und ultego 3 smart-Serien erfüllen alle Anforderungen der neuen europäischen Messgeräterichtlinie (MID).

Warmwasserabtrennung - Pflicht nach HKVO.

  • Laut Heizkostenverordnung (HKVO) § 9 Absatz 2 sind Gebäudeeigentümer seit Ende 2013 dazu verpflichtet, die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen.
  • Kommt der Eigentümer dieser Aufforderung nicht nach, wird gemäß § 9 HKVO abgerechnet.
  • Unsere Empfehlung für Neubauten: der unmittelbare Einbau eines Wärmezählers für die Warmwasserabtrennung und einer zusätzlichen Messstrecke zur künftigen Nachrüstung mit einem Wärmezähler für den Heizkreis.

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Bewährte ista Technik.

Bei unserer Technik legen wir höchsten Wert auf Qualität. Deswegen entwickeln und produzieren wir sie selbst. Aus unseren Komponenten erstellen wir Ihnen genau die passende Lösung, die Sie brauchen. Das hat sich bewährt – jährlich und millionenfach.

Unser Service für die Heizkostenabrechnung

Wenn wir die verbrauchsabhängige Abrechnung für Sie übernehmen, optimiert und beschleunigt dies nicht nur den Prozess für Eigentümer und Verwalter sondern liefert Mietern auch eine leicht verständliche, faire und stichtagsgenaue Abrechnung.

HKVO - Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser im Miet-/Nutzungsverhältnis sowie im Wohnungseigentümerverhältnis.