Bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Wärmezähler sind Tauchhülsen nach aktueller Regelung bis zum 30. Oktober 2026 geduldet. Das hat die Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2014 beschlossen. Für neue Installationen von MID-Wärmezählern müssen Temperaturfühler direkteintauchend eingebaut werden.
Wärmezähler erfassen den Wärmeverbrauch für eine Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung (HKVO). Dafür müssen sie der europäischen Messgeräterichtlinie MID (Measuring Instruments Directive) entsprechen. Wärmezähler bestehen aus einem Durchflusssensor, einem Temperaturfühler im Vor- und Rücklauf und einem Rechenwerk. Der Temperaturfühler kann dabei entweder in einer Tauchhülse oder direkteintauchend eingebaut werden – zum Beispiel im Kugelhahn.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat die geduldeten Bestandstauchhülsen und die damit verwendbaren Wärmezählertypen beziehungsweise Temperaturfühlerpaare in einer Duldungsliste zusammengefasst. Die aktuelle Liste können Sie über diesen Download-Link herunterladen.
Die Baumusterprüfbescheinigung unserer Kompaktwärmezähler-Baureihe sensonic 3® lautet DE-19-MI004-PTB030 und umfasst alle gängigen Tauchhülsen.
Erfüllen Sie mit ista Ihre Pflicht als Gebäudeeigentümer: Wenn Sie ista als Messdienstleister beauftragt haben, übernehmen wir für Sie die Identifikation und Kennzeichnung der geduldeten Tauchhülsen im Rahmen der Installation oder beim Austausch der Wärmezähler.
Wenn die Duldungsregelung ausläuft, müssen Temperaturfühler von MID-Wärmezählern direkteintauchend installiert sein. Das bedeutet: Die Temperaturfühler werden unmittelbar vom Heizmedium umspült – zum Beispiel in einem Kugelhahn. Nach derzeitiger Regelung gilt dies, bis auf wenige Ausnahmen*, für alle Messstellen.
Für neue Heizungsanlagen und beim Austausch relevanter Rohrabschnitte gilt die Pflicht bereits seit 2007. Zuständig für eine ordnungsgemäße Installation ist der Gebäudeeigentümer.
Bereits Pflicht für:
Bis 30. Oktober 2026: geduldet für bestehende Heizungsanlagen
*Ausnahme: bei zu hoher Beanspruchung (zum Beispiel durch Druck, Temperatur, Strömungsgeschwindigkeit, Schwingungen)
Installieren Sie bei allen Arbeiten an der Heizungsanlage – Austausch des Kessels, Modernisierung, Umbau oder ähnlichem – Kugelhähne für die Aufnahme der Temperaturfühler in der Vor- und Rücklaufleitung der Anlage. Ihr Vorteil: Sie stellen sicher, dass die Einbaustellen auch in Zukunft die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
In Zeiten steigender Energiekosten kommt es darauf an, den Verbrauch genau zu messen und kontrollieren zu können. Dank modernster Technologie, zum Beispiel mit den ista Wärme- und Kältezählern, geht das kinderleicht und präzise zugleich.
Die Eichfrist stellt sicher, dass Messgeräte, an deren Messgenauigkeiten ein öffentliches Interesse besteht, über einen bestimmten Zeitraum ohne Kontrolle korrekte Werte messen und anzeigen. Je nach Art des Messgerätes ergeben sich unterschiedliche Eichfristen.
Die Heizkostenverordnung, auch HeizkostenV oder HKVO abgekürzt, regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser im Miet-/Nutzungsverhältnis sowie im Wohnungseigentümerverhältnis.