Duldung von Tauchhülsen bei Wärmezählern
Bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Wärmezähler sind Tauchhülsen nach aktueller Regelung bis zum 30. Oktober 2026 geduldet. Das hat die Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2014 beschlossen. Für neue Installationen von MID-Wärmezählern müssen Temperaturfühler direkteintauchend eingebaut werden.
Die Tauchhülsenduldung für Wärmezähler im Überblick
Wärmezähler erfassen den Wärmeverbrauch für eine Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung (HKVO). Dafür müssen sie der europäischen Messgeräterichtlinie MID (Measuring Instruments Directive) entsprechen. Wärmezähler bestehen aus einem Durchflusssensor, einem Temperaturfühler im Vor- und Rücklauf und einem Rechenwerk. Der Temperaturfühler kann dabei entweder in einer Tauchhülse oder direkteintauchend eingebaut werden – zum Beispiel im Kugelhahn.
Das müssen Sie als Gebäudeeigentümer beachten:
- Der Gebäudeeigentümer ist für eine ordnungsgemäße und gesetzlich konforme Installation verantwortlich.
- Bei der Erstinstallation eines MID-Wärmezählers in neuen Heizungsanlagen sowie beim Umbau des relevanten Rohrabschnitts von bestehenden Heizungsanlagen müssen die Temperaturfühler direkteintauchend eingebaut werden.
- Die Nutzung von Tauchhülsen mit Baulängen bis 60 mm ist nach aktueller Regelung noch bis zum 30. Oktober 2026 geduldet.
- Bestandstauchhülsen müssen identifiziert und gekennzeichnet werden – zum Beispiel beim Austausch von Wärmezählern. Das umfasst auch den Nachweis der metrologischen Eignung von Wärmezählern beziehungsweise Temperaturfühlern in Kombination mit den geduldeten Bestandstauchhülsen.
- Wenn die Tauchhülsenduldung ausläuft, müssen die Temperaturfühler in allen Messstellen direktmessend installiert sein. Es gibt nur wenige Ausnahmen.*
Duldungsliste für Bestandstauchhülsen
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat die geduldeten Bestandstauchhülsen und die damit verwendbaren Wärmezählertypen beziehungsweise Temperaturfühlerpaare in einer Duldungsliste zusammengefasst. Die aktuelle Liste können Sie über diesen Download-Link herunterladen.
Nachweis der metrologischen Eignung unseres Wärmezählers sensonic 3
Die Baumusterprüfbescheinigung unserer Kompaktwärmezähler-Baureihe sensonic 3® lautet DE-19-MI004-PTB030 und umfasst alle gängigen Tauchhülsen.
Gut für ista Kunden: Identifikation und Kennzeichnung geduldeter Tauchhülsen
Erfüllen Sie mit ista Ihre Pflicht als Gebäudeeigentümer: Wenn Sie ista als Messdienstleister beauftragt haben, übernehmen wir für Sie die Identifikation und Kennzeichnung der geduldeten Tauchhülsen im Rahmen der Installation oder beim Austausch der Wärmezähler.
Direkteinbau der Temperaturfühler von Wärmezählern in allen Messstellen
Wenn die Duldungsregelung ausläuft, müssen Temperaturfühler von MID-Wärmezählern direkteintauchend installiert sein. Das bedeutet: Die Temperaturfühler werden unmittelbar vom Heizmedium umspült – zum Beispiel in einem Kugelhahn. Nach derzeitiger Regelung gilt dies, bis auf wenige Ausnahmen*, für alle Messstellen.
Für neue Heizungsanlagen und beim Austausch relevanter Rohrabschnitte gilt die Pflicht bereits seit 2007. Zuständig für eine ordnungsgemäße Installation ist der Gebäudeeigentümer.
Regelungen für die Installation von Wärme- und Kältezählern in Rohrleitungen mit Nenndurchflüssen kleiner oder gleich qp 6 m³/h und kleiner gleich DN25
Direkteinbau der Temperaturfühler
Bereits Pflicht für:
- Neu geplante oder neu errichtete Heizungsanlagen: Erstmontage von MID-Wärmezählern*
- Umbauarbeiten an bestehenden Heizungsanlagen: Austausch/Erneuerung des relevanten Rohrabschnitts für die Temperaturmessung der Wärmezähler*
Einbau der Temperaturfühler in Tauchhülsen
Bis 30. Oktober 2026: geduldet für bestehende Heizungsanlagen
*Ausnahme: bei zu hoher Beanspruchung (zum Beispiel durch Druck, Temperatur, Strömungsgeschwindigkeit, Schwingungen)
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen schon jetzt!
Installieren Sie bei allen Arbeiten an der Heizungsanlage – Austausch des Kessels, Modernisierung, Umbau oder ähnlichem – Kugelhähne für die Aufnahme der Temperaturfühler in der Vor- und Rücklaufleitung der Anlage. Ihr Vorteil: Sie stellen sicher, dass die Einbaustellen auch in Zukunft die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
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