Legionellen-Grenzwerte: Das schreibt die Trinkwasserverordnung vor.

Legionellen sind natürlicher Bestandteil unseres Trinkwassers. Eine regelmäßige Prüfung, wie sie in der Trinkwasserverordnung vorgesehen ist, dient zur Früherkennung einer erhöhten Bakterienkonzentration und schützt so vor Vermehrung und Infektionen. Grenzwerte für Legionellen bilden hierbei die Grundlage der Bemessung.

Was sind Legionellen und wie werden sie übertragen?

Legionellen sind Stäbchenbakterien und natürlicher Bestandteil des Trinkwassers. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar, bei einer höheren Konzentration können sie aber sehr gefährlich werden, da sie der Auslöser der Legionellose oder Legionärskrankheit sein können. Besonders gut vermehren sie sich bei warmen Temperaturen zwischen 25°C und 45°C. 

An Legionellose erkrankt man normalerweise nicht durch den Verzehr von Trinkwasser, sondern durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser, welches in die Atemwege gelangt. Mögliche Ansteckungsquellen sind demnach beispielsweise Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter oder Wasserhähne. 

Was sieht die Trinkwasserverordnung vor?

Die Trinkwasserverordnung basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie der EU und enthält Vorschriften zum Schutz des Trinkwassers. Sie schreibt Qualitätsanforderungen und Grenzwerte für 56 mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter fest, darunter auch für Legionellen. 

Laut Trinkwasserverordnung ist daher eine Legionellenprüfung Pflicht, wenn folgende Punkte auf Ihre Immobilie zu treffen: 

  • mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten 
  • mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit ist vermietet 
  • Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, sind vorhanden 
  • zentrale Trinkwassererwärmung 
  • mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung, zwischen Trinkwassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle 

Die gesetzliche Grundlage der Legionellenprüfung ist in § 31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgeschrieben. 
 

Legionellen-Grenzwerte

Wenn umgangssprachlich von Legionellen-Grenzwerten gesprochen wird, bezieht man sich auf den technischen Maßnahmenwert, der gesetzlich vorgeschrieben ist. In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, dass dieser 100 koloniebildende Einheiten in 100 ml Wasser nicht erreichen oder überschreiten darf (TrinkwV, Anlage 3 (zu § 7 und § 14 Absatz 3 | Teil II Spezieller Indikatorparameter für Anlagen der Trinkwasser-Installation). 

Wird dieser bei der Legionellenprüfung überschritten, besteht unbedingter Handlungsbedarf: 

  • Der Befall muss dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden. 
  • Bewohner müssen informiert werden. 
  • Gegenmaßnahmen müssen ergriffen werden. 

Die konkreten Maßnahmen zum Abtöten der Bakterien richten sich nach dem Ausmaß des Legionellenbefalls. Bei einer hohen Kontamination ist in der Regel eine regelmäßige thermische Desinfektion der erste Schritt. Zur Bekämpfung der Legionellen wird das gesamte Wasser im Trinkwassersystem der Liegenschaft für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt. Langfristig sind allerdings oft Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Immobilie notwendig, damit das Problem nicht erneut auftritt. 

Dieser „Legionellen-Grenzwert“ sagt aber noch nichts darüber aus, wie hoch das Gesundheitsrisiko für Personen ist. Beim technischen Maßnahmenwert handelt es sich um einen technischen Parameter, der darauf hinweist, ob die Trinkwasseranlage aufgrund ihrer Struktur eine Verkeimung bzw. einen Legionellenwachstum begünstigt. 

Welche Symptome bekommt man bei einer Legionelleninfektion?

Die sogenannte Legionellose gehört in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen wird. Jährlich erkranken in Deutschland über 20.000 Menschen daran. Eine Infektion zeigt sich vorwiegend in zwei Krankheitsverläufen: 

  • Pontiac-Fieber: Bei dieser harmloseren Form der Legionellen-Erkrankung treten eher grippeartige Beschwerden wie Kopf- und Gelenkschmerzen, Fieber und Schüttelfrost sowie allgemeines Krankheitsgefühl auf. 
  • Legionärskrankheit: Als Legionärskrankheit bezeichnet man eine gefährliche Lungenentzündung, medizinisch: Legionellen-Pneumonie. Häufige Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost und Atemnot. Seltener können Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen auftreten. Die Legionärskrankheit ist gefährlich und kann – vor allem bei vorbelasteten Risikogruppen – tödlich verlaufen, wenn sie zu spät oder falsch behandelt wird. 

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