Heizkosten berechnen: So erhalten Sie eine Prognose
In Zeiten steigender Energiepreise wollen Verbraucher mehr denn je wissen, wie hoch die jährliche Heizkostenabrechnung ausfallen wird. Mit dem ista Heizkosten-Prognose-Rechner, können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Die finale Auskunft ergibt jedoch die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Berechnung der Heizkosten meist nur als Näherung möglich
Die tatsächlichen Heizkosten lassen sich in der Regel nur näherungsweise berechnen, da zahlreiche Faktoren den Heizenergieverbrauch beeinflussen. Daher sollten Sie das Ergebnis Ihrer Heizkostenberechnung als groben Schätzwert ansehen.
Eine monatliche Verbrauchsinformation, wie sie die HKVO vorschreibt, kann jedoch dabei helfen, Ihr eigenes Verbrauchsverhalten zu optimieren und erste Kostenindikationen liefern. So erhalten die Bewohner die Informationen bereits in der laufenden Saison und können ihren Verbrauch auf Monatsbasis anpassen.
Heiz-o-Meter Kostenprognose
Unsere Heizkosten-Prognose für 2023: Ihre Kostenschätzung für Gas, Heizöl und Fernwärme
Diese Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe ihrer Heizkosten:
- Gebäudeart
Größe und Bauart eines Gebäudes bestimmen maßgeblich, wie hoch der Heizbedarf ist. Hier ist vor allem ausschlaggebend, wie viel Quadratmeter Fläche Sie beheizen. - Energieträger
Die Preise der Energieträger können stark schwanken und die Kosten für Gas, Heizöl und Fernwärme sind zuletzt stark gestiegen. - Energetischer Zustand der Immobilie
Generell gilt: je schlechter gedämmt ein Gebäude ist, desto höher fallen auch die Heizkosten aus. Oftmals sind Neubauten energieeffizienter gebaut, aber auch alte Gebäude können nachgerüstet werden. - Zustand des Heizsystems
Veraltete und schlecht gewartete Anlagen treiben den Verbrauch in die Höhe. - Verbrauchsverhalten der Bewohner
Das eigene Verbrauchsverhalten ist maßgeblich für die Höhe der Heizkosten. Kühler gehaltene und richtig belüftete Räume sparen Energie.
Die Heizkosten mithilfe des Energieausweis ermitteln
Um die erwarteten Heizkosten für Ihre Wohnung zu berechnen, können Sie den Verbrauchsausweis Ihres Gebäudes nutzen. Der Schlüssel dazu ist der Endenergieverbrauch, der sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre ergibt und angibt, wie viele Kilowattstunden pro Quadratmeter jährlich zum Heizen benötigt werden.
Den Endenergieverbrauch müssen Sie dann mit der Quadratmeteranzahl ihrer Wohnfläche und dem Energiepreis multiplizieren.
Damit ergibt sich folgende Formel:
Jährliche Heizkosten (€) = Endenergieverbrauch (kWh/m²/Jahr) x Rohstoffpreis (€/ kWh) x Wohnfläche (m²)
Rekordniveau bei den Heizkosten
Die Kosten je Kilowattstunde stiegen in Vergleich zum Vorjahr stark an: bei Fernwärme um rund 7 Prozent, bei Heizöl um etwa 34 Prozent und bei Erdgas um bis zu 44 Prozent. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Erdgasheizung oder Fernwärme sind laut Analysen von ista für das Jahr 2023 Heizkosten von über 800 Euro zu erwarten. Bei Ölheizungen belaufen sich die Kosten sogar auf etwa 1.100 Euro.
„Die aktuellen Preisniveaus kommen mit erheblichem Zeitversatz bei den Verbrauchern an. Die tatsächlichen Abrechnungsdaten geben leider keinen Anlass zur Entwarnung, im Gegenteil. Viele Mieterinnen und Mieter werden für die Heizung ihrer Wohnung mehr zahlen müssen als je zuvor. Das sind weder Prognosen noch Schätzungen, sondern reale Daten aus tatsächlichen Abrechnungen“, sagt ista CEO Hagen Lessing.
Monatliche Verbrauchsinformation für mehr Transparenz
Bewohner können ihr Verbrauchsverhalten nur dann richtig überwachen, wenn sie sich während der laufenden Heizperiode kontinuierlich informieren. Derzeit erhalten jedoch lediglich knapp 20 Prozent der Mieter monatliche Verbrauchsübersichten. Viele Mieter wissen bisher nicht, dass ihnen diese Übersicht gesetzlich zusteht, sofern in ihrem Gebäude fernablesbare Heizkostenverteiler installiert sind.
Grundlage für die Heizkostenabrechnung
Die Kosten für Heizung und Warmwasser gehören zu den sogenannten „warmen“ Betriebskosten. Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung (HKVO) in der seit dem 01.12.2021 gültigen Fassung für alle Immobilien zwingend vorgeschrieben, die durch eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme bzw. Warmwasser versorgt werden. Der Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet, den anteiligen Verbrauch mit geeigneten Geräten zu ermitteln. Dem Nutzer steht ein Anspruch auf Erfüllung dieser Verpflichtung zu (§ 4 Abs. 4 HKVO). Die verbrauchsabhängige Abrechnung soll sicherstellen, dass man als Mieter oder Wohnungseigentümer nur für das bezahlt, was man tatsächlich verbraucht hat. Das dient dem Klimaschutz und der eigenen Haushaltskasse. Je nach eingesetzter Anlagentechnik werden unterschiedliche Verteilungsformeln zur Ermittlung der Kostenverteilung angewendet.
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