Gradtagszahlentabelle: Übersicht und Erläuterung
Gradtagszahlen stellen den Zusammenhang zwischen der Raum- und der Außenlufttemperatur dar und dienen gemäß § 9b Abs. 2 HeizkV als Hilfsmittel zur Bestimmung der Heizkosten bei einem Nutzerwechsel während eines bestimmten Abrechnungszeitraumes. Findet insofern innerhalb der Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel statt und die Zwischenablesung ist beispielsweise nicht möglich, sind Gradtagszahlen ein geeignetes Mittel, um die Grundkosten des Wärmeverbrauchs gerecht und regelkonform aufzuteilen.
Abrechnung der Heizkosten
Heizungs- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50, höchstens jedoch zu 70 Prozent, nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. Dies schreibt die Heizkostenverordnung bindend vor. Warmmieten, Heizungspauschalen oder eine 100-prozentige Abrechnung nach den Quadratmetern Wohnfläche sind folglich unzulässig.
Anwendung der Gradtagszahlentabelle
Findet die Heizkostenabrechnung mit ista statt, wird die Berechnung mit Hilfe von Gradtagszahlen und Heizgradtagen dann vorgenommen, wenn ein Mieterwechsel in der laufenden Abrechnungsperiode erfolgt und eine Zwischenablesung nicht möglich ist oder sie aus technischer Sicht zu keinen hinreichend genauen Ergebnissen führt.
Grundlage für diese Berechnung bildet § 9b der Heizkostenverordnung; danach wird die Gradtagstabelle oder Gradtagszahlentabelle herangezogen.
ista Heizkostenabrechnung ‒ rechtskonform und verständlich
Die verbrauchsabhängige Abrechnung mit ista optimiert und beschleunigt den Prozess der Heizkostenabrechnung für Eigentümer und Verwalter und liefert Mietern eine leicht verständliche, faire und nachvollziehbare Abrechnung.
§ 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
(1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.
(2) Die nach dem erfassten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung, die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen oder zeitanteilig und die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs zeitanteilig auf Vor- und Nachnutzer aufzuteilen.
(3) Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder lässt sie wegen des Zeitpunktes des Nutzerwechsels aus technischen Gründen keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile zu, sind die gesamten Kosten nach den nach Absatz 2 für die übrigen Kosten geltenden Maßstäben aufzuteilen.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Dieses Verfahren wird auch bei der Kalkulation der Heizungsgrundkosten nach Absatz 2 angewendet, wodurch der gesamte Anteil einer Nutzeinheit reduziert wird. Die Berechnung der Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser wird unter Berücksichtigung der Zwischenablesung durchgeführt. Stehen keine verwertbaren Zwischenergebnisse nach Absatz 3 zur Verfügung, erfolgt die Aufteilung der Einheiten auf Vor- und Nachnutzer nach den Gradtag-Anteilen.
Gradtagszahlentabelle
Monat | Kalendertage | Promille-Anteil | |
Je Monat | Je Tag | ||
September | 30 | 30 | 30/30=1,00 |
Oktober | 31 | 80 | 80/31=2,58 |
November | 30 | 120 | 120/30=4 |
Dezember | 31 | 160 | 160/31=5,16 |
Januar | 31 | 170 | 170/31=5,48 |
Februar | 28 | 150 | 150/28=5,35 |
29 | 150/29=5,17 | ||
März | 31 | 130 | 130/31=4,19 |
April | 30 | 80 | 80/30=2,66 |
Mai | 31 | 40 | 40/31=1,29 |
Juni/Juli/August | 92 | 40 | 40/92=0,43 |
Gesamtjahr | 365 (366) | 1.000 |
Um hiernach die anteiligen Heizkosten zu berechnen, teilt man den Verbrauch für zwölf Monate durch 1.000 Gradtagszahlen. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den maßgeblichen, zu berücksichtigenden Mietzeitraum multipliziert. Dabei wird in der Tabelle der unterschiedliche Verbrauch von Heizenergie zwischen Sommer und Winter bereits entsprechend gewichtet.
Die Kosten für Warmwasser und die Hausnebenkosten werden nicht anhand von Gradtagen vorgenommen, sondern nur unter Berücksichtigung der Kalendertage, da der Warmwasserverbrauch und somit auch die damit einhergehenden Warmwasser-Kosten unabhängig von der Witterung und auch vom individuellen Heizen anfallen.