Energieeffizienzklassen fürs Haus.

Die Energieeffizienzklasse für das Haus zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf den ersten Blick, wie es um den energetischen Zustand des Gebäudes steht. Sie kann somit auch Einfluss auf den Wert einer Immobilie nehmen. Ein Gebäude kann dabei je nach Energieverbrauch von A+ bis H klassifiziert werden.

Die Energieklassen sind im Gebäudeenergiegesetz (§ 86 in Verbindung mit Anlage 10 GEG Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes) geregelt und verdeutlichen, wie viel Energie ein Haus verbraucht. Als Klassifizierungsgrundlage dient der jährliche (Endenergie-) Verbrauch/Bedarf  in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche.

Das ABC der Energieklassen für Häuser

Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

links rechts
Energieeffizienzklasse Endenergie (Kilowattstunde pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr)
A+  ≤ 30
A  ≤ 50
B  ≤ 75
C  ≤ 100
D  ≤ 130
E ≤ 160
F  ≤ 200
G  ≤ 250
H  > 250

(Anlage 10 (zu § 86) GEG - Gebäudeenergiegesetz)

Die beste Energieklasse für ein Haus ist A+, diese Kategorie erreichen jedoch nur besonders effiziente Energiesparhäuser wie z.B. KfW-Effizienzhäuser und Passivhäuser. Auch in der Klasse A finden sich nur besonders energieeffiziente Gebäude wie z.B. das sogenannte 3-Liter-Haus. In den ersten beiden Klassen, aber auch in der Klasse B, finden sich fast nur Neubauten, die bereits besonders energieeffizient geplant wurden. 

In der Energieklasse C mit einer Endenergie von bis zu 100 KWh pro m² finden sich oftmals neuere Bauten oder hochwertig sanierte Bestandsbauten. In die Spanne von Energieeffizienzklasse D bis H fallen in der Regel ältere Gebäude und Altbauten, die bis heute mehr oder weniger stark saniert wurden.

Was sagt die Energieklasse eines Hauses über die Heizkosten aus?

Als Faustregel gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Hauses ist, umso höher sind üblicherweise Heizkosten und CO2 Emissionen. Jedoch lässt die Energieklasse eines Hauses nur indirekt Schlüsse auf die Heizkosten zu. Äußere Faktoren wie z.B. die Lage der Wohnung und die persönliche Energienutzung tragen auch dazu bei.

Wie erfährt man die Energieeffizienzklasse für Haus oder Wohnung?

Im GEG ist vorgeschrieben, dass die Energieeffizienzklasse im Energieausweis ausgewiesen sein muss (§ 85 Angaben im Energieausweis). Dieser hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss immer dann vorgelegt werden, wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet oder verkauft werden soll. Bei kommerziellen Immobilienanzeigen muss die Energieeffizienzklasse des Hauses außerdem immer mit veröffentlicht werden. 

Je nach Gebäudetyp und -alter muss ein bedarfsorientierter Energieausweis oder ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden. Die Berechnung, die in den bedarfsabhängigen Energieausweis einfließt, ist recht umfassend. Es werden individuelle bauphysikalische und technische Eigenschaften der Gebäude berücksichtigt. Verbrauchsgebundene Ausweise basieren hingegen auf den Verbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungen (z.B. von Energielieferanten oder Heizkostenabrechnungen). Die Verbräuche werden witterungsbereinigt und hängen neben dem Gebäudezustand auch vom individuellen Nutzerverhalten ab. 

Die Energieeffizienzklasse der Wohnung entspricht der Energieklasse des Gebäudes, da keine separate Ermittlung stattfindet. Natürlich lohnt es sich dennoch, Sanierungsmaßnahmen in einer Wohnung durchzuführen, da sich diese auf die benötigte Heizenergie und somit auch auf die Kosten auswirken können. 

Energieausweis online

Bei uns können sie den Energieausweis einfach und unkompliziert online beantragen. Natürlich haben wir auch die wichtigsten Informationen und Fragen rund um den Energieausweis für Sie zusammengetragen und beantwortet.

Vergleichbarkeit von Energieklassen.

Mit in Kraft treten der EnEV am 01. Mai 2014 ist in Energieausweisen die Skala mit den oben beschriebenen Energieklassen enthalten.

Bei Ausweisen, die zwischen Oktober 2009 und April 2014 ausgestellt wurden, reicht die Skala noch bis 400kWh/(m²a). Ein Gebäude mit einem Verbrauch von 175 kWh pro m² im Jahr wurde als durchschnittliches Wohngebäude angesehen und lag in den ersten 50% der Skala. Heute würde dasselbe Gebäude in die Energieklasse F und somit ins hintere Drittel fallen.

Dennoch besteht eine gewisse Vergleichbarkeit, da das Berechnungsverfahren zum Gebäude-Energiebedarf sich nicht oder nur wenig geändert hat. In diesem Fall sollte man jedoch auf den ausgewiesenen Endenergiekennwert in kWh/(m²a) achten und nicht auf die Einordnung in der Skala bzw. den Buchstaben.