Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich mit der Energieeffizienzrichtlinie zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Die Vorgaben der EED werden jetzt in der Heizkostenverordnung (HKVO) gesetzlich geregelt. Die neue HKVO bringt neue Aufgaben.
EED ist die Abkürzung für Energy Efficiency Directive, auf Deutsch Energieeffizienzrichtlinie, der EU. Das Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren. Sie soll somit maßgeblich zu den EU-Klimazielen für 2030 beitragen. Das Mittel ist mehr Transparenz über Verbräuche. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken. Die EED muss in allen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies 2021 durch die Novellierung der Heizkostenverordnung erfolgt.
Mit der Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien (Energy Efficiency Directive EED) im Dezember 2018 hat die Europäische Union den Grundstein für eine noch transparentere Heizkostenabrechnung gelegt. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Die Grundlage für eine monatliche Abrechnung bildet eine moderne Verbrauchsdatenerfassung per Fernablesung. Mit dieser Technik können Daten monatlich übertragen und direkt verarbeitet und visualisiert werden.
Die Heizkostenabrechnung enthält künftig mehr Informationen und Übersichtselemente:
Mit der digitalen Heizkostenabrechnung ista einfachSmart können Sie sich entspannt zurücklehnen. Denn: Technisch ist die elektronische Verteil- und Messtechnik bereits heute standardmäßig, für die moderne Datenerfassung per Fernablesung vorbereitet. ista verfolgt seit Jahren konsequent das Ziel, Vermietern, Hausverwaltern und Bewohnern maximalen Komfort zu bieten – und dazu gehört die frühzeitige Reaktion auf kommende gesetzliche Anforderungen. Seit 2010 installiert ista nur noch elektronische Heizkostenverteiler, bei denen die Funkschnittstelle bereits integriert ist und bei Bedarf aktiviert werden kann. Wärmezähler und Wasserzähler von ista können durch ein aufsteckbares Funkmodul erweitert und Verbrauchsdaten direkt digital übertragen werden. So können Sie sich sicher sein, dass das Fundament für eine transparente Verbrauchserfassung bereits gelegt ist. Kunden mit elektronischer Verteil- und Messtechnik von ista ersparen sich so den vorzeitigen, unnötigen Geräteaustausch.
Automatische, stichtagsgenaue Ablesung und pünktliche Abrechnung
Monatliche Funktionskontrolle der Verteil- und Messtechnik über Fernablesung
Digitale Kosten- und Nutzerdatenübertragung via Webportal
Digitale Archivierung der Abrechnung
Mit der smarten Verbrauchsinformation erfüllen Sie alle künftigen Vorgaben der HKVO: schnell, einfach und vor allem komfortabel – für Sie und Ihre Bewohner.
Die EED tritt auf EU-Ebene in Kraft. Diese sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 25. Oktober 2020 die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umsetzen.
Am 01.12. 2021, mit über einem Jahr Verspätung, tritt die neue HKVO in Kraft. Die Vorgaben der EED wurden so in deutsches Recht umsetzt.
Seit dem ersten Januar müssen die Bewohner monatlich über ihren Verbrauch informiert werden, wenn fernablesbare Messtechnik installiert ist.
Seit dem 01. Dezember 2022 darf nur noch Messtechnik neu eingebaut werden, die interoperabel und mit einem Smart Gateway kompatibel ist.
Bis zum 31. Dezember 2026 muss sämtliche Messtechnik fernablesbar sein.
Am 31. Dezember 2031 endet die letzte Übergangsfrist und alle Geräte müssen interoperabel und Smart Meter Gateway kompatibel sein
Das ista Heiz-O-Meter zeigt monatlich transparent und repräsentativ das Heizverhalten der privaten Haushalte. So sehen wir jederzeit, wie wir in Deutschland gemeinsam durch den Heizwinter kommen.
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Die Heizkostenverordnung, auch HeizkostenV oder HKVO abgekürzt, regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser im Miet-/Nutzungsverhältnis sowie im Wohnungseigentümerverhältnis. Sie wurde zuletzt 2021 novelliert.