Bruttogrundfläche und Nettogrundfläche
Bruttogrundfläche und Nettogrundfläche sind wichtige Flächenangaben bei der Erstellung eines Energieausweises, bei der Immobilienbewertung und beim Verkauf einer Immobilie. Was damit gemeint ist, erfahren Sie hier.
Nach der Norm DIN 277 gilt:
Bruttogrundfläche (BGF): Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks – eine weitere Gliederung erfolgt in Nettogrundfläche und Konstruktionsfläche.
Die Nettogrundfläche (NGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks ohne die Konstruktionsflächen – eine weitere Gliederung erfolgt in Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche.
Die Nettogrundfläche schließt die Grundflächen von folgenden Elementen ein:
- Freiliegende Installationen
- Fest eingebaute Gegenstände, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Bade- oder Duschwannen
- Nicht raumhohe Vormauerungen und Bekleidungen
- Einbaumöbel
- Nicht ortsgebundene, versetzbaren Raumteiler
- Installationskanälen und -schächte sowie Kriechkeller über 1,0 m² lichtem Querschnitt
- Aufzugsschächte
Es kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder notwendig sein, die Grundflächen einer Immobilie zu berechnen. Dabei geht es meist um die Bewertung sowie den Vergleich von Gebäuden.