EV-Charging – Ihr Start in eine nachhaltige Mobilität.
Mit unserem Komplettpaket für eine E-Auto-Ladeinfrastruktur bekommen Sie alles aus einer Hand: individuelle Planung, fachgerechte Installation, transparente Abrechnung und zuverlässigen 24-Stunden-Service.
Die volle Ladung E-Mobilität.
Nehmen Sie die Zukunft Ihrer Gewerbeimmobilie jetzt in die Hand. Reduzieren Sie Ihre Ausgaben durch einen Umstieg auf moderne Antriebs- und Ladetechnologien und verbessern Sie Ihre Klimabilanz. Mit unserem Komplettpaket für Ladeinfrastrukturen bekommen Sie alles, was Sie dafür brauchen:
Passgenaue Finanzierung
Individuelle Beratung
Fachgerechte Installation
Kundenservice
Messbar mehr Nachhaltigkeit
E-Mobilität für gewerblich genutzte Immobilien.
Sie sind auf dem Weg in eine CO₂-neutrale Zukunft und E-Mobilität ist ein wichtiger Faktor für Ihr Unternehmen? Steigen die Anforderungen an nachhaltige Fortbewegungsmittel und der Anteil der elektrischen Fahrzeuge auch in Ihrem Umfeld? Dann heißt es jetzt handeln, denn wenn Gewerbeimmobilien über eine Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge verfügen, sind sie nicht nur attraktiv für Mitarbeiter und Kunden, sondern verbessern durch weniger CO₂-Emissionen auch die Klimabilanz. Das spart außerdem Kosten und steigert den Wert der Immobilie.
Schnell und einfach zur Ladeinfrastruktur.
Projektierung und Betrieb:
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Sie benötigen Ladesäulen für E-Autofahrer? Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Planung für Sie.
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Unser Dienstleistungspartner installiert die benötigte Technik und setzt diese gleich in Betrieb.
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Ihre Kunden und Mitarbeiter können von nun an Ihr neues Serviceangebot nutzen.
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Der Stromverbrauch der Ladesäule wird an uns übermittelt.
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Wir erstellen für den Nutzer der Ladesäule eine Rechnung über den Verbrauch.
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Die Rückvergütung des Stromeinsatzes leiten wir an Sie weiter.
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Bei allen Fragen und technischen Problemen stehen wir Ihnen und Ihren Kunden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung.
Rechtliche Vorgaben rund um Ladeinfrastrukturen
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sorgt dafür, dass der Ausbau von Ladeinfrastrukturen in Deutschland vorangetrieben wird. Ab dem 01.01.2025 müssen Eigentümer bei Neubau und größeren Renovierungen Ladepunkte vorsehen oder die Verkabelung entsprechend vorbereiten. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss mindestens ein E-Ladepunkt angeboten werden. Vom Gesetz ausgenommen sind Nicht-Wohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden.
Darüber hinaus unterliegen Ladesäulen dem Mess- und Eichgesetz, damit Nutzer den Verbrauch transparent und korrekt nachvollziehen können. Zudem müssen sie technische Normen wie EN 62196 erfüllen und beim Netzbetreiber (§ 19 NAV) angemeldet werden. Öffentlich zugängliche Säulen unterliegen der Ladesäulenverordnung (LSV) und müssen Ad-hoc-Zahlungen sowie Preistransparenz gewährleisten. Auch Datenschutz (DSGVO) und IT-Sicherheit sind besonders bei vernetzten Ladesystemen wichtig. Hinzu kommen Wartungspflichten (z. B. DGUV V3), die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.