Das Wohnungseigentumsgesetz enthält Bestimmungen zur Eigentümerschaft, Verwaltung und Aufteilung von Immobilien. Es wurde bereits 1951 eingeführt und in 2007 und 2020 reformiert.
Das WEG beinhaltet Regelungen zum Wohnungseigentum sowie zum Dauerwohnrecht und definiert die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Zudem wird die Einberufung und Beschlussfassungen der Eigentümerversammlungen geregelt und es sind die Festlegungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum getroffen.
Die Befugnisse des Verwalters bei der WEG-Verwaltung werden vor allem in Abschnitt 4 (§§ 24 - 29) festgelegt. Handelt es sich um Miet- und Sondereigentumsverwaltung ist das Bürgerliche Gesetzbuch die verbindliche Grundlage. In beiden Fällen sind die gesetzlichen Regelungen durch einen Verwaltervertrag zu ergänzen.
Im Dezember 2020 ist eine neue Reform zum Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Der offizielle Titel lautet: „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“.
Den vollständigen Gesetzestext des WEG können Sie → hier einsehen.
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