Laut geltender Trinkwasserverordnung sind Sie als Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Sichern Sie sich daher rechtlich ab: Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Fachpartnern eine zuverlässige Legionellenprüfung.
Um Ihre Immobilie professionell auf Legionellen im Trinkwasser prüfen zu lassen, füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Auf Basis dieser Daten können wir die Probenahme und Legionellenuntersuchung für Sie planen und durchführen lassen.
Sobald Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie von uns eine Übersicht zu den Leistungen und den Kosten einer Legionellenprüfung.
Die komplexen Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einzuhalten, ist für Vermieter oft mit aufwendiger Kommunikation zu Handwerkern, Dienstleistern und Behörden wie dem Gesundheitsamt verbunden. Und sollte die Legionellenuntersuchung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, tragen Sie das Haftungsrisiko.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise: Nehmen Sie fachmännische Hilfe bei der Trinkwasseranalyse in Anspruch, mit der Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen:
Das müssen Sie vorbereiten:
Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite oder setzen die Maßnahmen für Sie um!
Das übernehmen wir
Der Grenzwert für Legionellenkonzentration im Wasser– der sogenannte technische Maßnahmenwert – liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten, kurz KBE, je 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert überschritten gilt die Probe als positiv und es besteht unbedingter Handlungsbedarf. Vermieter und Eigentümer sind verpflichtet unverzüglich weitere Schritte zum Schutz der Nutzer der Trinkwasserinstallation und zur Reduktion der schädlichen Bakterien einzuleiten. Das bedeutet, die Mieter müssen sofort über den Befund in Kenntnis gesetzt werden und auch das zuständige Gesundheitsamt ist innerhalb von maximal 14 Tagen zu informieren.
Die konkreten Maßnahmen zum Abtöten der Legionellen richten sich nach dem Ausmaß des Legionellenbefalls. Bei hoher Legionellenkontamination ist eine thermische Desinfektion in der Regel der erste Schritt. Zur Bekämpfung der Legionellen wird das gesamte Trinkwassersystem für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt. Langfristig sind allerdings oft Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig, damit das Problem nicht erneut auftritt.
Legionellen sind Stäbchenbakterien und ein natürlicher Bestandteil des Trinkwassers. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar. Steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können Legionellen sehr gefährlich werden.
Eine gefährliche Konzentration von Legionellen entwickelt sich in der Regel im Warmwasser. Wassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius und wenig Zirkulation in der Wasserleitung bieten für die Bakterien idealen Bedingungen. Ist das Wasser mit Legionellen kontaminiert, können das Leitungssystem und die Wasserversorgungsanlage selbst, aber auch Klimaanlagen und Rückkühlsysteme befallen werden. Die gesundheitliche Gefahr geht dabei weniger von dem Verzehr legionellenbefallenen Wassers aus. Erst wenn Legionellen in versprühter Form, z. B. als Duschnebel, in die Lungen gelangen, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen.
Ja, die Prüfung ist gesetzliche Vorschrift. Grundlage hierfür ist § 31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Mindestens alle drei Jahre ist die Legionellenprüfung Pflicht, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Im Übrigen mindestens einmal jährlich, sofern nicht das Gesundheitsamt ein längeres Untersuchungsintervall festlegt.
Pro Trinkwasseranlage sind mindestens drei Entnahmestellen vorgeschrieben. In der Warmwasserleitung kurz hinter dem Warmwasserspeicher und in der Rücklaufleitung sowie an der Zapfstelle der vom Warmwasserspeicher am weitesten entfernten Wohnung.
Hier muss man differenzieren: Umlagefähig sind die Kosten, die für die regelmäßig wiederkehrende Legionellenprüfung anfallen. Im Jahr der Prüfung dürfen diese Kosten komplett in die Nebenkostenabrechnung eingestellt werden. (Grundlage ist hier das BGH-Urteil vom 11.11.2009, Az.: ZR 221/08) Zum Begriff „Legionellenprüfung“ zählt in dieser Betrachtung, die sogenannte orientierende Untersuchung, zu der die Entnahme der Wasserproben und deren mikrobiologische Untersuchung im Labor gehören.
Bitte beachten Sie: Kosten, die einmalig anfallen, wie zum Beispiel die Einrichtung der Entnahmestellen für die Legionellenprüfung, sind nicht umlagefähig.
Die Legionellose gehört in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen wird. Jährlich erkranken in Deutschland über 20.000 Menschen daran. Eine Infektion äußert sich vorwiegend in zwei Krankheitsverläufen:
Kontaktieren Sie unser CompetenceCenter Trinkwasserverordnung unter +49 (0)561 50658-500 oder per E-Mail: trinkwasser@ista.de
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