ista Rauchwarnmelder-Service – so einfach geht Sicherheit.
Mit unserem Komplettpaket erfüllen Sie als Eigentümer, Vermieter und Verwalter die Rauchwarnmelderpflicht für Ihre Immobilien – einfach und sicher.
Das übernehmen wir für Sie:
Geräteservice
Montageservice
Inspektionsservice
Mieterservice
Die Rundumlösung aus einer Hand
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Pflicht nachzukommen – mit unserem professionellen Komplettservice aus einer Hand.
Profitieren Sie von individueller Beratung und Bedarfsermittlung, funkfähigen Rauchwarnmeldern mit qualitativ hochwertiger Sicherheitstechnik, fachgerechter Montage, komfortabler Ferninspektion, zuverlässigem Service im Störungsfall und umfassender Mieterinformation.
Komfortable Pflichterfüllung mit Service vom Experten.
Wenn es um Rauchwarnmelder geht, sind wir von ista zuverlässiger Partner der Immobilienwirtschaft: Bereits über 2,1 Millionen Wohnungen haben wir mit Meldern ausgestattet und diese werden kontinuierlich durch uns betreut. Setzen Sie auf Sicherheit vom Experten und erfüllen Sie mit dem ista Rauchwarnmelder-Service komfortabel die rechtlichen Auflagen*.
ista Rauchwarnmelder-Service
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Zeit zu wechseln in Hessen und Baden-Württemberg
Rauchwarnmelder sind in diesen zwei Bundesländern seit 2014 Pflicht für Bestandsgebäude. Spätestens nach zehn Jahren müssen die Geräte getauscht werden. Erfüllen Sie Ihre Pflicht und tauschen Sie die Geräte rechtzeitig aus – einfach und sicher mit unserem Rundumservice.
Sie haben den ista Rauchwarnmelder-Service schon beauftragt? Dann kümmern wir uns für Sie um den Austausch Ihrer Geräte.
Mehr Komfort mit moderner Funktechnik: komplette Ferninspektion Ihrer Rauchwarnmelder
Für Ihre Immobilie erhalten Sie von uns qualitativ hochwertige Funkrauchwarnmelder (Bauweise C). Diese ermöglichen eine automatische Inspektion aus der Ferne. Die Rauchwarnmelder prüfen sicherheitsrelevante Funktionen selbstständig und übermitteln das Ergebnis einfach per Funk an uns. Vor-Ort-Termine für die Inspektion sind grundsätzlich nicht mehr notwendig. In unserem ista Webportal haben Sie jederzeit den Status aller Rauchwarnmelder in Ihren Immobilien im Blick und werden bei Störungen informiert.
Häufig gestellte Fragen
Jährlich verunglücken in Deutschland über 350 Menschen tödlich durch Brände, die meisten sterben an einer Rauchvergiftung und nicht durch Brandverletzungen. Da zwei Drittel der Betroffenen nachts im Schlaf überrascht werden, ist ein Rauchmelder der Lebensretter in der Wohnung. Im Ernstfall warnt der laute Alarm des Rauchmelders die Bewohner rechtzeitig vor der Brandgefahr, um so Schlimmeres zu verhindern. In allen deutschen Bundesländern gibt es verpflichtende rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Rauchwarnmeldern, die sich allerdings im Detail unterscheiden. So gilt zum Beispiel die Pflicht zum Einbau bei neugebauten Häusern in Hamburg schon seit 2006, in Berlin erst seit 2017. Auch bei den Bestimmungen hinsichtlich Bestandsbauten unterscheidet sich die Gesetzgebung je nach Bundesland.
In den Landesbauordnungen der Bundesländer ist festgelegt, dass mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafräumen und Kinderzimmern installiert sein muss. Außerdem müssen in Fluren und Gängen, die im Brandfall als Fluchtwege dienen, ebenfalls Rauchwarnmelder angebracht werden. In einzelnen Bundesländern wie Berlin und Brandenburg gilt die Ausstattungspflicht auch für weitere Räume wie beispielsweise Wohnzimmer.
Die Anzahl der zu installierenden Rauchmelder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum fungieren, müssen Rauchwarnmelder verpflichtend installiert werden – das gilt im gesamten deutschen Bundesgebiet. Allerdings gibt es weitere Auflagen je nach Bundesland: In Berlin und Brandenburg gilt beispielsweise die Pflicht, Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad anzubringen. In Baden-Württemberg und Sachsen müssen Rauchmelder überall da installiert sein, wo Menschen bestimmungsgemäß schlafen.
Hier finden Sie eine Übersicht zur Rauchwarnmelderpflicht in Ihrem Bundesland.
Rauchwarnmelder müssen grundsätzlich an der Decke angebracht werden, denn Rauch steigt nach oben und konzentriert sich dort. Deswegen kann der Rauch an der Decke am besten erkannt werden. Eine Ausnahme stellen Flure mit weniger als sechs Quadratmetern Fläche oder Räume mit Decken ohne die nötige Stabilität für eine Deckenmontage dar. In diesem Fall muss der Rauchwarnmelder an der Wand installiert werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Rauchwarnmelder auch für die Wandmontage zugelassen sein muss – bei allen ista Geräten ist das der Fall.
In allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder verpflichtend anzubringen – sowohl in Neubauten als auch in Bestandsimmobilien. Die letzte Frist zur Nachrüstung von Bestandsgebäuden in Sachsen ist am 31.12.2023 ausgelaufen.
Wichtiger Hinweis: Die DIN 14676 schreibt für Rauchwarnmelder einen Batterietausch gemäß Herstellerangaben vor. Ist eine Langzeitbatterie fest in das Gerät integriert, so wie bei allen ista Rauchwarnmeldern, hat dies einen Austausch des Rauchwarnmelders nach Herstellerangaben zur Folge. Dieser muss spätestens nach zehn Jahren (plus sechs Monaten) nach Inbetriebnahme erfolgen.
Das betrifft im Jahr 2024 besonders viele Wohnungen in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen. Dort sind Rauchmelder häufig zehn Jahre zuvor montiert worden – denn am 01.01.2015 ist in diesen beiden Ländern die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Kraft getreten. In Hessen und Schleswig-Holstein gilt außerdem seit 2005 die Ausstattungspflicht für Neu- und Umbauten. Nach 20 Jahren steht dort somit also bereits zum zweiten Mal ein Austausch an.
Die DIN 14676 unterscheidet hinsichtlich der Wartung drei Typen von Rauchmeldern. Diese technische Norm wurde entwickelt, um die Funktionalität aller Rauchmelder bestmöglich zu gewährleisten, indem die Inspektionsverfahren angepasst wurden. Sie gilt für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Ferienwohnungen. Bei gewerblichen Räumen oder Räumen mit Brandmeldeanlage greift sie nicht.
Folgende drei Inspektionsverfahren werden unterschieden:
- Inspektionsverfahren A: Rauchmelder des Typs A verfügen über keine Funktionen für eine Ferninspektion. Es handelt sich meist um Stand-alone-Lösungen, die über den Handel zu erwerben sind. Sie müssen durch eine Person vor Ort geprüft werden. Alle zwölf Monate müssen die Geräte auf Energieversorgung, Rauchsensorik, Demontage und Beschädigungen überprüft werden. Dabei gilt eine Karenzzeit von drei Monaten. Spätestens alle 30 Monate müssen die Raucheintrittsöffnungen sowie die Funktion des Warnsignals kontrolliert werden. Zusätzlich muss spätestens alle 36 Monate eine Überprüfung des Rauchmelderumfelds durchgeführt werden. Der empfohlene Kontrollzyklus für alle Kriterien ist jedoch zwölf Monate.
- Inspektionsverfahren B: Rauchwarnmelder des Typs B besitzen zusätzliche Funktionen und ermöglichen eine Teil-Ferninspektion. Sie sind in der Lage, selbstständig mindestens zu überprüfen, ob Rauchsensorik und Energieversorgung funktionieren und ob eine Demontage oder Beschädigung vorliegt. Dennoch muss die Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen, des Warnsignals sowie des Umfelds auf mögliche Hindernisse noch vor Ort erfolgen. Der Zyklus für die automatische Prüfung beträgt zwölf Monate. Die Inspektionen in der Immobilie müssen spätestens alle 30 beziehungsweise 36 Monate erfolgen.
- Inspektionsverfahren C: Geräte des Typs C sind für eine komplette Ferninspektion geeignet. Sie überprüfen ihre gesamten Funktionen und ihre Umgebung selbstständig und melden den Status mindestens alle zwölf Monate.
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Rauchwarnmelder retten Leben. Deswegen montieren wir qualitativ hochwertige Melder mit geprüfter Sicherheitstechnik. Unsere Funktechnologie ermöglicht die komfortable jährliche Inspektion aus der Ferne.
Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland
Rauchwarnmelder retten Leben – besonders in der Nacht, wenn der Geruchssinn ruht und wir über unsere Sinne nicht schnell genug gewarnt werden. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern und zu ihrer Inspektion.
* Geprüfte Qualität und ausgezeichneter Service: Von ista montierte Rauchwarnmelder der Bauweise C – wie zum Beispiel der Ei6500-OMS – sind nach der europäischen DIN-Norm EN 14604 zertifiziert, erfüllen die Anforderungen an das Inspektionsverfahren C der DIN 14676-1 und sind erweitert geprüft nach den Qualitätskriterien der vfdb-Richtlinie 14-01 (Q-Label). Die Geräte werden von zertifizierten Servicepartnern gemäß DIN 14676-2 montiert, regelmäßig inspiziert und das Ergebnis wird rechtssicher dokumentiert. Die künftig montierten Melder können von der Abbildung oben optisch abweichen.
** Je nach Gebäudestruktur kann die Anzahl der Kommunikationseinheiten variieren. Eine Ferninspektion durch einen ista Servicepartner mit mobiler Kommunikationseinheit ist ebenfalls möglich. Die Immobilie wird für die Inspektion grundsätzlich nicht betreten.