Neue Abrechnungsinformationen
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt zusätzliche Informationen in der Heizkostenabrechnung verbindlich vor. Das erledigen wir für Sie.
Das ändert sich in der Heizkostenabrechnung.
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt die Ergänzung der Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen Informationen nach § 6a Absatz 3 verbindlich vor. Folgende Informationen müssen je nach Versorgungs-, Brennstoffart bzw. Energieträger in der Heizkostenabrechnung enthalten sein:
- Energiemix und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen
- Bei Fernwärmesystemen der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes
- Informationen zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zolltarifen
- Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen etc., die Informationen über Energieeffizienzmaßnahmen, Endnutzer-Vergleichsprofile usw. anbieten
- Im Falle eines Verbrauchervertrags nach § 310 Absatz 3 BGB: Informationen über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren
- Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs der aktuellen Abrechnung mit dem Vorjahr
- Vergleich des eigenen Energieverbrauchs mit einem normierten Durchschnittsendnutzer
Diese zusätzlichen Abrechnungsinformationen müssen zum Stichtag 30. November 2022 verbindlich in der Heizkostenabrechnung enthalten sein. Sie ersetzen die bisher optionale Verbrauchsanalyse. Kunden der Verbrauchsanalyse stellen wir automatisch auf die neuen Abrechnungsinformationen zu den gleichen Konditionen um. Kommen Sie den Informationspflichten gem. § 6a nicht oder nicht vollständig nach, hat der Nutzer gem. § 12 HKVO ein Kürzungsrecht von drei Prozent. Dieses Kürzungsrecht ist zusätzlich zu den übrigen Kürzungsrechten anzuwenden.
Das übernehmen wir für Sie.
Selbstverständlich ergänzen wir für Sie ab der nächsten Abrechnung diese neuen Informationen als Bestandteil unserer Heizkostenabrechnung – verordnungskonform und leicht verständlich.
Das erhalten Sie zusätzlich.
Über die Vorgaben der Heizkostenverordnung hinaus erhalten Sie von uns eine Übersicht der Kosten- und Verbrauchsentwicklung auf Basis von bis zu drei Abrechnungsperioden. So sind Ihre Mieter umfassend und transparent informiert.
Das benötigen wir von Ihnen.
Von Ihnen benötigen wir nur wenige zusätzliche Angaben, um die Abrechnungsinformation für Sie vollständig zu erstellen. Diese teilen Sie uns wie gewohnt zusammen mit den Kosten- und Nutzerdaten mit – postalisch oder ganz einfach über unser ista Webportal. Unsere Ausfüllanleitung unterstützt Sie dabei.
Wenn Sie beim Ausfüllen Fragen haben oder Hilfe benötigen, schauen Sie einfach direkt in unsere Broschüre.
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO)
Wir haben für Sie alle wichtigen Änderungen der neuen HKVO übersichtlich zusammengestellt.
Das erläutern wir Ihren Mietern.
Alle neuen Informationen zur Einzelabrechnung haben wir für Ihre Mieter auf einer eigenen Webseite und in einem ausführlichen Flyer zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen
Die gesetzliche Grundlage für die neue jährliche Abrechnungsinformation ist die Novellierung der Verordnung über Heizkostenabrechnung. Sie wurde novelliert, damit die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie aus dem europäischen ins nationale Recht umgesetzt werden. Die neue HKVO soll den Mietern mehr Informationen zum CO₂-Verbrauch geben und weitergehende Informationen zum Thema "Energieeinsparung" bereitstellen. Das Ziel ist es, durch mehr Transparenz Energie einzusparen und das Klima zu schützen.
Die jährliche Abrechnungsinformation ist eine verpflichtende Zusatzinformation zur jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Vermieter oder Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mietern die Abrechnungsinformationen zu übermitteln.
Die Abrechnungsinformation muss den Mietern einmal im Jahr zusammen mit der Heizkostenabrechnung zur Verfügung gestellt werden.
Der neue Service der Abrechnungsinformation (AI) kostet 9,81 EUR (Netto) pro Nutzer. Die neue AI löst die Verbrauchsanalyse ab. Diese war bisher eine optionale Zusatzleistung. Der Service der Verbrauchanalyse wurde in der Vergangenheit mit 9,81 EUR (Netto) berechnet. Diesen Preis halten wir auch für die neue und verpflichtende AI konstant. Die AI ist gemäß §7 Abs. 2 Verordnung über Heizkostenabrechnung umlagefähig, da diese Abrechnungsinformation mit zu den Kosten des Betriebs der Heizungsanlage zählt.
Die neue Abrechnungsinformation ist gesetzlich verpflichtend. Daher ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Inhalte korrekt den Nutzern übermittelt werden. Um die Vollständigkeit der angegebenen Daten zu gewährleisten, übernehmen wir für Sie die Erstellung der AI. Wir stellen den Anteil der eingesetzten Energieträger dar, bei Fernwärme werden zusätzlich die damit verbundenen Treibhausgasemissionen und der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes angegeben. Es müssen erhobene Steuern, Abgaben und Zölle aufgelistet werden und die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und die Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung. Wir listen ihren Nutzern Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen auf, die Informationen über angebotene Maßnahmen zu Energieeinsparungen bereitstellen. Und wir informieren über die Möglichkeit der Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens im Falle eines Verbrauchervertrages. Außerdem ermitteln wir für ihre Nutzer Vergleichswerte über den normierten durchschnittlichen jährlichen Verbrauch eines Nutzers der gleichen Nutzerkategorie. Abgeschlossen werden die Abrechnungsinformationen durch eine grafische Darstellung des witterungsbereinigten Verbrauches des jetzigen und des vorherigen Abrechnungszeitraums.
Die gesetzlich verpflichtenden Abrechnungsinformationen sind detaillierter als die Verbrauchsanalyse. Um die Vollständigkeit der angegebenen Daten zu gewährleisten und die Kunden rechtlich abzusichern, erstellen wir die Abrechnungsinformation zusammen mit der Heizkostenabrechnung.
In der freiwilligen Verbrauchsanalyse wurden Verbrauchs- und Kostenvergleiche auf Nutzerebene der letzten drei Jahre aufgeführt. Die Abrechnungsinformation muss weitere und umfangreichere Informationen liefern. Es müssen die Anteile der eingesetzten Energieträger und die damit verbundenen Steuern, Abgaben und Zölle angeben werden. Außerdem müssen die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung aufgelistet werden. Der Nutzer bekommt Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, die Informationen zu Energieeinsparungen bereitstellen. Zusätzlich informieren wir über die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens. Wir ermitteln Vergleichswerte über den normierten durchschnittlichen jährlichen Verbrauch eines Nutzers der gleichen Nutzerkategorie. Abgeschlossen werden die Abrechnungsinformationen durch eine grafische Darstellung des witterungsbereinigten Verbrauches des aktuellen und des vorherigen Abrechnungszeitraums.
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Kunden, die bereits die Verbrauchanalyse von uns bekommen, stellen wir automatisch auf die Abrechnungsinformationen um.
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Kunden, die bis jetzt noch keine Verbrauchsanalyse von uns bezogen haben, bekommen ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über Heizkostenabrechnung die erforderlichen Abrechnungsinformationen von uns bereitgestellt. Wir kümmern uns um den Umstellungsprozess und eine reibungslose Übermittlung der Daten. Sie müssen uns dazu nur wenige zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen. Die Kosten für die verpflichtende Abrechnungsinformation liegt bei 9,81 EUR (Netto) pro Nutzereinheit.
In der Verordnung über Heizkostenabrechnung wird gefordert den Energieverbrauch in kWh darzustellen. Bei dem Warmwasserverbrauch wird nicht die Menge an warmem Wasser berechnet, sondern die Energie, die zur Erwärmung des Warmwassers benötigt wird. Dazu wird die aufgewendete Gesamt-Brennstoff-/Energiemenge zunächst einheitlich in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet und anschließend der Verbrauchsanteil für Heizung und Warmwasserbereitung des Nutzers im Verhältnis zum prozentualen Anteil an den Kosten ermittelt.
Die zusätzliche Abrechnungsinformation soll mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch schaffen. Der direkte Vergleich des eigenen jährlichen Verbrauches mit dem normierten Verbrauch eines Durchschnittsendnutzers und die Angabe des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des jetzigen und letzten Abrechnungszeitraums soll Mieter sensibilisieren, mehr auf ihren Verbrauch zu achten. Neben der größeren Transparenz und den Vergleichsmöglichkeiten werden unter anderem Informationsquellen zum Thema Energieeffizienzverbesserung bereitgestellt.
Wenn der Eigentümer keine Abrechnungsinformation mit der nächsten Heizkostenabrechnung bereitstellt, haben die Mieter gemäß § 12 Abs. 1 HKVO ein Kürzungsrecht in Höhe von 3 % auf die Wärme- und Warmwasserkosten.
Die erforderlichen Informationen können Sie ista sowohl online über das Webportal als auch in Papierform auf der Kosten- und Nutzerliste zur Verfügung gestellt werden.
Informationen, die Sie ista mitteilen müssen:
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Brennstoffmix und Brennstoffmenge
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Bei Fernwärme: Energiemix, die jährliche Treibhausgasemission* und den Primärenergiefaktor
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Bei Strom: Energiemix und die jährliche Treibhausgasemission*
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*Bei Nicht-Angabe der Treibhausgasemission wird diese anhand der Energiemenge und des CO₂-Faktors gemäß "Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" berechnet.
Die Anteile der eingesetzten Energieträger zeigen, welche Energiequellen zum Erzeugen von Wärme verwendet wurden. Die Angabe des Brennstoffmix schließt erneuerbare Energien mit ein und jede Art von Wärmeversorgung. Bei Fernwärme muss zusätzlich die damit verbundene jährliche Treibhausgasemission und der Primärenergiefaktor des Fernwärmesystems angegeben werden. Jahresdurchschnittswerte sind bei der Angabe des Brennstoffmix ausreichend.
Der Primärenergiefaktor schafft eine Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Energieträgern hinsichtlich Effizienz und Gesamt-Energieverbrauch. Die verbrauchte Endenergie, fürs Heizen oder Warmwasser, bedarf stets weiterem Energieeinsatz durch vorgelagerte Prozesse. Dazu gehören Gewinnung, Umwandlung und Verteilung. Das ist die Primärenergie. Diese ist je eingesetzter Energieart unterschiedlich. Um eine transparente Energiebilanz herzustellen, wird die verbrauchte Endenergie mit dem jeweiligen Primärenergiefaktor pro Energieträger multipliziert. Ist der Primärenergiefaktor klein, ist die Effizienz des Energieeinsatzes groß.
Die HKVO schreibt vor, den Verbrauch für Heizwärme und Warmwassererwärmung über zwei Jahre vergleichbar zu machen. Damit diese Werte vergleichbar sind, müssen sie witterungsbereinigt werden.
Dazu wird die aufgewendete Gesamt-Brennstoff-/Energiemenge zunächst einheitlich in Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Anschließend wird der Verbrauchsanteil für Heizung und Warmwasserbereitung im Verhältnis zu dem prozentualen Anteil an den Kosten ermittelt. Dann werden die Verbräuche mit Klimafaktoren vom Deutschen Wetterdienst multipliziert. Die Witterungsbereinigung macht die Verbräuche über mehrere Jahre vergleichbar, unabhängig von der geografischen Lage und Witterungseinflüssen.
Der CO₂-Ausstoß gibt an, wie viel CO₂ durch das Heizen des Gebäudes und das Erwärmen des Wassers entstanden ist.
Der CO₂-Ausstoß wird anhand der CO₂-Faktoren gemäß Merkblatt des "Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle" berechnet. Den Anteil berechnet man im prozentualen Verhältnis zu dem Gesamtkosten/-verbrauch für Heizung und Warmwasser.
Beispielrechnung:
Der gesamte Energiebedarf für ein Mietshaus wird kostenanteilig auf die jeweiligen Nutzereinheiten heruntergebrochen.
Der Energiebedarf für eine Beispiel-Nutzereinheit im Jahr 2020 betrug: 1.400 Kilowattstunden (kWh)
Der Energieträger war Erdgas: Erdgas hat einen CO₂-Faktor von 0,202
1.400 kWh x 0,202 tCO2/MWh = 0,2828 tCO2
Um den normierten Durchschnittsverbraucher zu berechnen, werden die Energieverbräuche aller Nutzereinheiten auf den Quadratmeter runter gerechnet. Der Durchschnittswert ist unabhängig vom eingesetzten Brennstoffmix, da alle Verbräuche in kWh umgerechnet werden. Der flächennormierte Verbrauch wird berechnet, damit der eigene Verbrauch unabhängig von Lage und Größe der Wohnung mit anderen Verbräuchen vergleichbar ist.
Mehr Informationen zum Download
- Ausfüllanleitung PDF
- Mieterflyer: Neue Abrechnungsinformationen PDF
- Mieterbroschüre Heizkostenabrechung PDF
Die Kosten für die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a sind nach § 7 Absatz 2 HKVO umlagefähig. Es gelten unsere AGB und Preislisten in der jeweils gültigen Fassung.
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