Neue Abrechnungsinformationen

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt zusätzliche Informationen in der Heizkostenabrechnung verbindlich vor. Das erledigen wir für Sie.


Das ändert sich in der Heizkostenabrechnung.

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt die Ergänzung der Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen Informationen nach § 6a Absatz 3 verbindlich vor. Folgende Informationen müssen je nach Versorgungs-, Brennstoffart bzw. Energieträger in der Heizkostenabrechnung enthalten sein:

  • Energiemix und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen
  • Bei Fernwärmesystemen der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes
  • Informationen zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zolltarifen
  • Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen etc., die Informationen über Energieeffizienzmaßnahmen, Endnutzer-Vergleichsprofile usw. anbieten
  • Im Falle eines Verbrauchervertrags nach § 310 Absatz 3 BGB: Informationen über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren
  • Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs der aktuellen Abrechnung mit dem Vorjahr
  • Vergleich des eigenen Energieverbrauchs mit einem normierten Durchschnittsendnutzer

Diese zusätzlichen Abrechnungsinformationen müssen zum Stichtag 30. November 2022 verbindlich in der Heizkostenabrechnung enthalten sein. Sie ersetzen die bisher optionale Verbrauchsanalyse. Kunden der Verbrauchsanalyse stellen wir automatisch auf die neuen Abrechnungsinformationen zu den gleichen Konditionen um. Kommen Sie den Informationspflichten gem. § 6a nicht oder nicht vollständig nach, hat der Nutzer gem. § 12 HKVO ein Kürzungsrecht von drei Prozent. Dieses Kürzungsrecht ist zusätzlich zu den übrigen Kürzungsrechten anzuwenden.

Das übernehmen wir für Sie.

Selbstverständlich ergänzen wir für Sie ab der nächsten Abrechnung diese neuen Informationen als Bestandteil unserer Heizkostenabrechnung – verordnungskonform und leicht verständlich.

Das erhalten Sie zusätzlich.

Über die Vorgaben der Heizkostenverordnung hinaus erhalten Sie von uns eine Übersicht der Kosten- und Verbrauchsentwicklung auf Basis von bis zu drei Abrechnungsperioden. So sind Ihre Mieter umfassend und transparent informiert.

Das benötigen wir von Ihnen.

Von Ihnen benötigen wir nur wenige zusätzliche Angaben, um die Abrechnungsinformation für Sie vollständig zu erstellen. Diese teilen Sie uns wie gewohnt zusammen mit den Kosten- und Nutzerdaten mit – postalisch oder ganz einfach über unser ista Webportal. Unsere Ausfüllanleitung unterstützt Sie dabei.

Wenn Sie beim Ausfüllen Fragen haben oder Hilfe benötigen, schauen Sie einfach direkt in unsere Broschüre.

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO)

Wir haben für Sie alle wichtigen Änderungen der neuen HKVO übersichtlich zusammengestellt.

Das erläutern wir Ihren Mietern.

Alle neuen Informationen zur Einzelabrechnung haben wir für Ihre Mieter auf einer eigenen Webseite und in einem ausführlichen Flyer zusammengestellt. 

Häufig gestellte Fragen

Mehr Informationen zum Download

 

Die Kosten für die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a sind nach § 7 Absatz 2 HKVO umlagefähig. Es gelten unsere AGB und Preislisten in der jeweils gültigen Fassung.

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