Gültigkeit des Energieausweises: Was Sie wissen müssen.

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer, welches die Energieeffizienz einer Immobilie bewertet und Informationen über deren Energieverbrauch liefert. Bei Neuvermietung oder Verkauf muss er den Interessenten vorgelegt werden.

Bereits seit 2007 ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung für fast jedes Gebäude erforderlich. Ein gültiger Energieausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die Energieeffizienz der Immobilie. Zudem kann er eine wichtige Grundlage zur energetischen Sanierung eines Gebäudes bilden.

Gesetzliche Grundlage

Seit 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Anforderungen und Vorgaben für die Erstellung von Energieausweisen. Die Übergangsfrist zur Anpassung der Energieausweise ist seit Mai 2021 zu Ende. Demnach müssen alle neu erstellten Energieausweise nun den Anforderungen des GEG gerecht werden. Diese umfassen:

  • höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen
  • erhöhte Anforderungen bei Erstellung der Modernisierungsempfehlungen
  • Kennwertklassifizierung erfolgt nun nach dem Primärenergiekennwert
  • Ausweispflicht von Treibhausgasemissionen

Energieausweis Arten:

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 36 aufeinander folgenden Monate und spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider. Der Bedarfsausweis hingegen berücksichtigt die Gebäudeeigenschaften und berechnet den theoretischen Energiebedarf. Beide Energieausweise sind 10 Jahre gültig.

 

Ausstellung und Gültigkeit von Energieausweisen

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (§ 88 GEG) ist es ausschließlich Personen mit entsprechender Qualifikation gestattet, Energieausweise auszustellen. Immobilienbesitzer sollten frühzeitig planen und sicherstellen, dass ihr Energieausweis gültig ist und rechtzeitig aktualisiert wird.

Die Gültigkeit von Energieausweisen beträgt 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GEG). Informationen zum Ablaufdatum finden Sie auch auf dem Energieausweis selbst. Die Verlängerung oder Aktualisierung des Energieausweises ist erforderlich, um sicherzustellen, dass er weiterhin den aktuellen Standards entspricht.

Änderungen an der Immobilie, wie z.B. Renovierungen oder energetische Sanierungen, können zu besseren Energiekennwerten im Ausweis führen. Eine Aktualisierung des Energieausweises ist in diesem Fall sinnvoll.

In vier Schritten zum Energieausweis

Sie erhalten Ihren rechtskonformen Energieausweis in nur vier einfachen Schritten:

1. Auswahl des geeigneten Energieausweises
2. Erfassung von Gebäudedaten und Bildern des Gebäudes über unser Online-Formular
3. Erstellung durch unser erfahrenes Kompetenzteam
4. Erhalt des Energieausweises per E-Mail

Ausnahmen

In gewissen Situationen können Immobilienbesitzer von der Verpflichtung zur Ausstellung des Energieausweises befreit sein. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder eine Nutzfläche von 50 Quadratmetern Nutzfläche oder weniger hat. Weitere Ausnahmen sind im Gebäudeenergiegesetz festgelegt.

Nichtbeachtung der Energieausweispflicht.

Es ist wichtig, gesetzliche Anforderungen und Fristen im Zusammenhang mit dem Energieausweis einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Vermieter oder Makler müssen den Energieausweis bei der ersten Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung unaufgefordert zeigen. Alternativ können sie ihn auch sichtbar aufhängen. Die Vorlage in digitaler Form auf einem Smartphone oder Monitor genügt nicht. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

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