Gebäudekategorie 1
Einfamilienhaus – Ein Energieausweis.
Gebäudekategorie 2
Zweifamilienhaus mit einem zentralen Eingang und Treppenhaus, von dem die Wohnungen abgehen (unabhängig ober übereinander oder nebeneinander) – Ein Energieausweis.
Gebäudekategorie 3
Zweifamilienhaus mit zwei separaten Eingängen (=Doppelhaus) – Zwei Energieausweise.
Gebäudekategorie 4
Reiheneinfamilienhäuser mit mindestens zwei gemeinsam genutzten Wänden und insgesamt zwei Außenwänden – mehrere Energieausweise gemäß der Anzahl der Gebäude.
Gebäudekategorie 5
Selbstständig nutzbares Mehrfamilienhaus mit einem Hauseingang (in Reihe oder freistehend) als Teil einer Liegenschaft – ein Energieausweis pro Gebäude.
Gebäudekategorie 6
Mehrfamilienhaus mit mehreren Hauseingängen (in Reihe oder freistehend) und nichtselbstständig nutzbaren Gebäudeteilen – ein Energieausweis.
Gebäudekategorie 7
Selbstständig nutzbares Reihenmehrfamilienhaus mit mehreren Hauseingängen und durchgängig unkontrolliertem Wärmeübergang der Gebäudeteile (z.B. durchgängiger beheizter Keller, durchgängiger Flur oder durchgängiges Dachgeschoss über mehrere/alle Gebäudeteile hinweg) – ein Energieausweis.
Gebäudekategorie 8
Selbstständig nutzbares Reihenmehrfamilienhaus mit mehreren Hauseingängen und mind. jeweils einer gemeinsam genutzten Innenwand zwischen den Gebäudeteilen und unterschiedlichem energetischen Zustand der Gebäudeteile in gleicher Geschossanzahl bzw. gleicher Geometrie – mehrere Energieausweise.
Gebäudekategorie 9
Selbstständig nutzbares Reihenmehrfamilienhaus mit mehreren Hauseingängen und mind. jeweils einer gemeinsam genutzten Innenwand zwischen den Gebäudeteilen in gleichem energetischen Zustand der Gebäudeteile und ungleicher Geschossanzahl bzw. ungleicher Geometrie – mehrere Energieausweise.
Gebäudekategorie 10
Selbstständig nutzbares Reihenmehrfamilienhaus mit mehreren Hauseingängen und mind. jeweils einer gemeinsam genutzten Innenwand zwischen den Gebäudeteilen in gleichem energetischen Zustand sowie gleicher Geschossanzahl bzw. gleicher Geometrie – ein Energieausweis.
Gebäudekategorie 11
Gebäude, die nicht zu den Kategorien 1 bis 10 zählen oder nicht eindeutig zu klassifizieren sind, benötigen eine individuelle Prüfung bzw. ein bedarfsorientierter Energieausweis ist auszustellen.