Compliance
Wahrung ethischer Standards
Integrität und Transparenz haben bei ista höchste Priorität. Sie sind die Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis aller ista-Mitarbeiter:innen untereinander und zu allen unseren Stakeholdern. Mit unserem Verhaltenskodex verpflichten wir alle Mitarbeiter:innen der ista Gruppe internationale Menschenrechts-, Arbeits-, Anti-Korruptions-, Wettbewerbs- und Umweltstandards einzuhalten. Sie entsprechen der UN-Deklaration für Menschenrechte, der Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der UN-Konvention gegen Korruption.
Unser Compliance Management System unterstützt uns dabei, die Einhaltung aller Anforderungen gruppenweit sicherzustellen. Die Effektivität des Compliance Managements bei ista wurde durch die offizielle Zertifizierung durch das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) bestätigt. Mit unserem Geschäftspartnerkodex fordern wir von unseren Lieferanten, grundlegende Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards zu befolgen. Dazu zählen ebenfalls die Grundsatzerklärung der ILO sowie die Prinzipien des UN Global Compact, die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der UK Modern Slavery Act. Mehr dazu finden Sie auch in unserer Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Uns ist es wichtig, dass wir uns aller Compliance Verstöße und möglichen Fehlverhaltens bewusstwerden, die gegen geltende Gesetze oder unseren Verhaltenskodex verstoßen.
ista bietet allen Mitarbeiter:innen, aber auch Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und allen anderen externen Stakeholdern die Möglichkeit, Hinweise über das Meldesystem 'Speak Up' abzugeben – auch in anonymer Form. Das Hinweisgebersystem wird von einem unabhängigen Dritten betrieben. Alle Hinweise werden von der Compliance Organisation von ista streng vertraulich behandelt. Hinweisgeber sind vor etwaigen Repressalien durch ista geschützt, sofern der Hinweis in gutem Glauben erfolgt ist. Wir weisen darauf hin, dass die vorsätzliche Meldung falscher Informationen gesetzlich verboten ist. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Beschwerdeverfahrensordnung.
Darüber hinaus können Sie sich bei etwaigen Verdachtsfällen auch direkt an Ihren Vorgesetzten / Ihren Ansprechpartner bei ista oder an die Compliance Organisation von ista wenden.
Wir wissen Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung zu schätzen.
Um eine Meldung über das 'Speak Up'-System abzugeben, benutzen Sie bitte den folgenden Link: Sprechen Sie uns an! Wir kümmern uns!
Als weitere Möglichkeit der Abgabe einer Meldung steht Ihnen außerdem die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zur Verfügung.