Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung für Trinkwasseruntersuchungen
(Stand 09/2024)
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss und Mitwirkung / Vorbehalt des Rücktritts
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen Ihnen und uns vereinbart ist. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Sie stellen Ihrerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört u.a., dass Sie uns alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, die wir benötigen, um unsere Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten. Für den Fall, dass unsere Leistung ohne unser Verschulden nicht vollständig an einem festgelegten Termin abgeschlossen werden konnte, etwa weil uns die vorgenannten Informationen und Daten nicht vollständig und rechtzeitig vorlagen, wir keinen Zugang zu Probenahmestellen erhalten haben, oder entgegen Ihrer Beauftragung die Trinkwasseranlage bereits mit Probenahmeventilen ausgestattet warsind wir berechtigt, die mit diesem erfolglosen Termin verbundenen zusätzlichen Kosten sowie erbrachte Teilleistungen Ihnen gegenüber in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern sich nach Prüfung oder im Rahmen der Ausführung Ihres Auftrages die Durchführung der von uns zu erbringenden Leistungen als unmöglich bzw. wirtschaftlich nicht tragbar herausstellt.
2. Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf Sie über.
3. Preise, Preisanpassungen
a) Die derzeit gültigen Servicepreise für die Trinkwasseruntersuchung ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Diese Servicepreise enthalten beispielsweise die Kosten für den Vertrieb, die Abstimmung mit unseren Kooperationspartnern und die Disposition der entsprechenden Untersuchungstermine. Bei der Erbringung der diesbezüglichen Services fallen insbesondere Verwaltungs-, Personal- und IT-Kosten an.
b) Preisanpassungen werden durch uns nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vorgenommen. Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter lit. a) genannten Kosten. Wir überwachen fortlaufend, mindestens jedoch alle zwölf Monate, die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten nach lit. a) seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Bestimmung bzw. – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Sie ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen; Kostensenkungen müssen in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
c) Die Preisanpassungsbestimmung nach lit. b) gilt auch, sofern künftig erhöhte und / oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffenden Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Abweichend von lit. b) werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an Sie weitergegeben.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen können wir vollständig fällig stellen. Ihre Zahlungen verrechnen wir mit der ältesten, offenen Forderung. Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen. Sind Sie Kaufmann, steht Ihnen kein Zurück-behaltungsrecht, auch nicht das des § 369 HGB, zu. Sind Sie kein Kaufmann, steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. Wir haben jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. Umgekehrt können Sie eine Herabsetzung des Zinses verlangen, wenn Sie nachweisen, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
5. Gewährleistung; Mängelhaftung
Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen sowie der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen haben Sie alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel in Textform, wenn Sie Kaufmann sind aber stets schriftlich bei uns zu rügen; diese Frist gilt nicht bei einem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Andere Mängel haben Sie, falls Sie Kaufmann sind, nach ihrer Entdeckung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei nicht form- oder fristgemäßer Mängelrüge gilt die Lieferung oder sonstige Leistung insoweit als mangelfrei. Anderenfalls beheben wir den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl (außer bei einem Verbrauchsgüterkauf) durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern werden wir den Fehler berichtigen. Sie sind dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn wir die Nacherfüllung verweigern, diese fehlschlägt oder für Sie unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist – dass eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.
6. Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden – eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haften wir zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns, falls Sie Kaufmann sind, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Sind Sie kein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
8. Vertragsdauer / Kündigung
Die Festlaufzeit des mit Ihnen geschlossenen Vertrages zur orientierenden Trinkwasseruntersuchung beträgt zwei Jahre; dieser Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 648 Satz 1 BGB ist sowohl für den Vertrag zur orientierenden als auch zur weitergehenden Trinkwasseruntersuchung ausgeschlossen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch Sie sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung stellen. Dabei bringen wir die von uns ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei unseren Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 10% unserer Vergütung. Der Nachweis, dass unsere ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Wir beachten die einschlägigen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit. Wir gehen davon aus, dass auch Sie sich, insbesondere gegenüber Ihren Nutzern, datenschutzkonform verhalten. Soweit wir für Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung als Auftragsdatenverarbeiter tätig werden, gilt im Übrigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung.
10. Gerichtsstand
Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Essen als Gerichtsstand vereinbart.
11. Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Unser Unternehmen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
B. Leistungsbeschreibung
1. Installation von Probenahmehähnen
Für die Montage der Probenahmehähne sind Eingriffe ins Rohrleitungsnetz vorzunehmen, wodurch es zu einer zeitweisen Unterbrechung der Warmwasserversorgung kommen kann.
Sollte im Rahmen der Installation ein Entleeren der Rohrleitungen erforderlich sein, kann es nach Wiederbefüllen der Anlage zu verbleibender „Restluft“ in den Leitungen kommen, wodurch u. U. das Zapfen von Warmwasser anfänglich beeinträchtigt sein kann. Ein vollständiges Entlüften der Anlage ist nicht Bestandteil der Installation und muss, da dazu alle Warmwasser-Zapfstellen erreicht werden müssen, gegen Berechnung des Mehraufwandes separat beauftragt werden.
Ist zu Montagezwecken das Entfernen von Isolierungsmaterial notwendig, wird dieses nicht neuwertig ersetzt, sondern – sofern möglich – nach Durchführung der Arbeiten unter Zuhilfenahme von Isolierkleber oder Klebeband wieder angebracht. Gipsisolierungen, Blechmantelisolierungen und Foamglasisolierungen sind hiervon ausgenommen und können nur gegen gesonderte Berechnung der zusätzlichen Material- und Arbeitsaufwände wieder angebracht werden.
Als Standardmontage gilt die Installation von Probenahmehähnen an frei zugänglichen Rohren, die weder z.B. durch Kalkablagerungen verstopft noch in anderer Form ungewöhnlich verunreinigt oder beschädigt sind. Jede andere Art der Montage ist als Sondermontage anzusehen. Für den Fall einer solchen Sondermontage behalten wir uns vor, Ihnen den zusätzlichen Material- bzw. Arbeitsaufwand gesondert gemäß unserer aktuell gültigen Preisliste zu berechnen. Der zusätzliche Material- und Arbeitsaufwand für Sondermontagen ist ohne vorherige Abstimmung mit Ihnen auf einen Höchstbetrag von 500,- € netto bzw. 595,- € brutto begrenzt. Sollten vor Ort allerdings Kunststoffrohre verbaut sein, können wir aus technischen Gründen keine Probenahmehähne installieren. In diesen Fällen erhalten Sie eine schriftliche Information, dass Ihr Auftrag nicht ausgeführt werden konnte. Sofern sich bei der Installation Verkrustungen bzw. Verkalkungen von der Rohrinnenseite lösen, die sich im Auslauf der Armaturen festsetzen und dadurch den Wasserdurchsatz einschränken, müssten Sie deren separat zu vergütende Beseitigung gesondert beauftragen. Sämtliche Installationsarbeiten lassen wir für Sie durch ein zertifiziertes und eingetragenes Fachunternehmen durchführen.
2. Leistungsumfang für die Trinkwasseruntersuchung
2.1 Festlegung der Probenahmestellen durch den Auftraggeber
Soweit Sie nicht die Datenaufnahme und Festlegung der Probeentnahmestellen für die orientierende und/oder weitergehende Trinkwasseruntersuchung beauftragt haben, stellen Sie uns rechtzeitig vor Durchführung der Probeentnahme unter Verwendung unseres übermittelten Datenerhebungsbogens die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere eine anlagentechnische lnformation bezüglich der Trinkwasserinstallation, der Entnahmestellen für die Wasserproben und sämtliche Korrespondenz mit dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung. Wir dürfen uns auf die Richtigkeit dieser Informationen und Unterlagen verlassen.
2.2 Datenaufnahme und Festlegung der Probenahmestellen bei der orientierenden Untersuchung
Haben Sie die Datenaufnahme und Festlegung der Probenahmestellen für die orientierende Untersuchung beauftragt, erfolgt diese auf Grundlage einer Vorortaufnahme der Anlage. Dabei werden die Probenahmestellen am Boiler sowie in allen Nutzeinheiten in dem am weitesten davon entfernten Geschoss erfasst. Da sich im Regelfall der Verlauf der Steigstränge in der Liegenschaft durch bloße Inaugenscheinnahme vor Ort nicht zweifelsfrei feststellen lässt, wird von uns unterstellt, dass jeder Steigstrang im am weitesten entfernten Geschoss endet.
Die Beprobung erfolgt an den Probenahmestellen in jeder Nutzeinheit des am weitest entfernten Geschosses sowie am Boiler selbst. Sollten Sie eine hiervon abweichende Vorgehensweise, z. B. die Beprobung nur ausgewählter, repräsentativer Steigstränge wünschen, so teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Auftragserteilung unter „Bemerkungen“ mit. Sie legen anschließend fest, welche Probenahmestellen von uns beprobt werden sollen. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Probenahmestellen.
2.3 Probeentnahme und Trinkwasseruntersuchung
Der Termin zur Probenentnahme wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und Fristen mit Ihnen rechtzeitig abgestimmt. Die Probenahme und die Untersuchung der Proben werden durch ein von uns beauftragtes zertifiziertes Labor erfolgen. Wird eine entnommene Probe durch Verschulden unseres Partners unbrauchbar, sind wir zur erneuten für Sie kostenlosen Entnahme berechtigt.
Sie tragen dafür Sorge, dass sämtliche Probenahmestellen an den Terminen zur Probeentnahme zugänglich und die Wasserhähne funktionsfähig sind. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Probeentnahme innerhalb von 24 Stunden an allen Probenahmestellen vollständig durchgeführt werden kann, da ansonsten die Proben unbrauchbar sind. Sollten einzelne Probenahmestellen in den Nutzeinheiten nicht zugänglich sein, wird nach eigenem Ermessen versucht, die Probenahmestellen in benachbarten Nutzeinheiten einzurichten. Sofern der überwiegende Teil der vorgegebenen Probenahmestellen auf diese Weise erfolgreich beprobt werden konnte, wird die Untersuchung der Wasserproben durchgeführt und erhalten Sie den Prüfbericht.
Sie erhalten über uns den gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellten Laborbefund.
Wir archivieren gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Datenschutzbestimmungen die für den Auftrag maßgeblichen Unterlagen.
C. Widerrufsbelehrung für den Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrags beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
Firma ista SE, ServiceCenter Kassel,
Druseltalstr. 5-9,
34131 Kassel,
Telefon: 0561 50658-500,
E-Mail: trinkwasser@ista.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite www.ista.de/Verbraucherinformation elektronisch ausfüllen und übermitteln, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an ista International GmbH, Schanzenhof 2, 45966 Gladbeck zurückzusenden oder zu übergeben. Der Sendung ist eine Kopie des Lieferscheins beizufügen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.