EcoTrend: Die einfache Lösung für die Energie-Effizienz-Richtlinie EED

Mit dem ista Service zur EED erfüllen Sie alle künftigen Vorgaben zur monatlichen Verbrauchsinformation: schnell, einfach und vor allem komfortabel – für Sie und Ihre Bewohner.

Verfügen Sie bereits über unsere fernauslesbare Messtechnik, stellen wir Ihren Bewohnern automatisch und regelmäßig Verbrauchsinformationen per Push-Nachricht zu: per App, Web-App oder per E-Mail. Die grafische Darstellung der Verbräuche ist übersichtlich, transparent und macht Lust auf Energie sparen. Und weniger Verbrauch heißt: weniger CO2-Ausstoß. So schützen wir gemeinsam Umwelt und Klima. Anfragen von Ihren Bewohnern zur Verbrauchsinformation beantwortet unsere Service-Hotline für Sie. Sie müssen lediglich die Daten Ihrer Bewohner im ista Webportal pflegen. Unsere Lösung erfüllt die höchsten Anforderungen an den Datenschutz.

Sie haben als Kommunikationsmedium zu Ihren Bewohnern die facilioo Plattform oder eigene Portale im Einsatz? Wir haben flexible Lösungen entwickelt und stellen Ihnen die monatlichen Verbrauchsdaten über eine Datenschnittstelle für die Verwendung in Ihren Systemen oder in der facilioo Applikation zur Verfügung.

Pünktlich zur Novellierung der Heizkostenverordnung wird EcoTrend für Sie da sein. 
 

EEDEED

FAQ zur Energieeffizienzrichtinie

Was muss in der Abrechnung enthalten sein?

Laut EED müssen der Abrechnung die folgenden Informationen angefügt werden: klimabereinigter Vorjahresverbrauch des Nutzers (Vorjahr), Information über den Brennstoffmix (zum Beispiel bei Fernwärme), der CO2-Gehalt des genutzten Brennstoffes oder -mixes, aktuelle Energiepreise, der Gesamt-Energiekosten, sowie ein klimabereinigter Vergleich zu einem genormten Durchschnittsnutzer.

Muss ich die Verbrauchsinformation erst schicken, wenn Bewohner danach fragen?

Das ist zu differenzieren: Bis Dezember 2021 reicht es laut EED, wenn Sie bei fernablesbarer Erfassungstechnik zweimal jährlich eine Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen. Eine vierteljährige Lieferung hat auf Wunsch des Bewohners zu erfolgen. Liefern Sie bereits heute eine elektronische Abrechnung, dann ist die vierteljährliche Verbrauchsinformation vorgesehen. Ab 01. Januar 2022 muss die monatliche Abrechnung bei Fernauslesung auch ohne Nachfrage erfolgen.

Wie definiert die EED fernauslesbar?

Nach unseren Informationen haben die Mitgliedsstaaten der EU das Recht, selbst zu entscheiden, ob Walk-by- und Drive-by-Systeme als fernauslesbar zählen. Die EU sagt: Grundsätzlich ist jedes System zulässig, für dessen Ablesung man nicht die Wohnung des Endverbrauchers betreten muss.

Ab wann brauche ich fernablesbare Erfassungsgeräte?

Vorgesehen ist, dass ab der Umsetzung, also dem 25. Oktober 2020, nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler eingebaut werden dürfen. Der Bestand an nicht fernauslesbaren Zählern und Heizkostenverteilern muss bis zum Januar 2027 ausgetauscht werden.

Was ist das Ziel der EED?

Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann natürliche Ressourcen schonen und den eigenen Energiebedarf senken. Mit diesem Ansatz verfolgt die EU das Ziel, Bewohner für den eigenen Verbrauch zu sensibilisieren und somit Einsparmöglichkeiten zu erkennen. Das schont das Klima und hilft, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten hilft außerdem beim Sparen, denn wer weniger verbraucht, muss auch weniger zahlen.