Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
Stand Januar 2021
1. Vertragsschluss und Mitwirkung / Widerrufsmöglichkeit
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen Ihnen und uns vereinbart ist.
Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen. Sie stellen Ihrerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört, dass Sie uns alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, die wir benötigen, um unsere Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.
Da unsere vertragsgemäße Leistungserbringung von Ihren Informationen, insbesondere über den Status der Heizungs-und Wasserversorgungsanlage abhängig ist, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich über jegliche abrechnungsrelevante Änderung in Ihrer Liegenschaft (z.B. Raum- oder Nutzeränderung, Anpassungen in der Heizungsanlage, Installation einer zusätzlichen Wasserzapfstelle usw.) zu informieren.
Sollten wir eine Leistung infolge einer nicht oder verspätet mitgeteilten Änderung nicht ordnungsgemäß ausführen, erkennen Sie an alle direkten und indirekten Kosten für die Korrektur der Leistung und für die Berichtigung der Konten zu tragen.
Wurde dieser Vertrag via Fernkommunikation oder außerhalb unserer Büroräume abgeschlossen, haben Sie, falls Sie Verbraucher sind, das Recht, den mit uns geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe zu widerrufen. Es obliegt dann Ihnen, uns schriftlich von dem Widerruf in Kenntnis zu setzen.
2. Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf Sie über.
3. Preise, Gebühren und Wertsicherungsklausel:
Die derzeit gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage unserer künftigen Gebührenrechnung ist die dann gültige Preisliste. Unsere Preise für die Geräteüberlassung und unsere Servicepreiseändern sich automatisch im gleichen Verhältnis, wie sich der von der STATEC für Luxemburg veröffentlichte Verbraucherpreisindex ändert.
4. Rechnungsstellung
Die Miet- und Garantiewartungsgebühren werden jährlich im Voraus erhoben. Wir sind berechtigt, eine Teilrechnung für die zur Ermittlung geprüfter Verbrauchswerte notwendigen Arbeiten zu stellen. Diese Teilrechnung ist erst dann fällig, wenn die Ablesung durch uns erfolgt ist. Mit der Abrechnung bekommen Sie dann die Schlussrechnung, in der alle Leistungen aufgeführt sind. Bereits geleistete Zahlungen aus der Teilrechnung und anderen Zusatzservices werden dabei berücksichtigt.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen können wir vollständig fällig stellen. Ihre Zahlungen verrechnen wir mit der ältesten offenen Forderung. Wir bestreiten jegliches Aufrechnungsrecht Ihrerseits gegen unsere Forderungen solange Ihre Gegenforderung nicht rechtskräftig ist oder unsererseits ausdrücklich anerkannt worden ist. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen. Ihnen steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. Wir haben jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen.
6. Gewährleistung, Mängelhaftung
Als Verbraucher müssen Sie alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel laut Verbrauchergesetzregelung schnellstmöglich bei uns anzeigen. Andere Mängel müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich ebenfalls schriftlich angezeigt werden.
Als Geschäftskunde haben Sie binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen; andere Mängel haben Sie nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei nicht form- oder fristgerechter Mängelrüge gilt die Lieferung oder sonstige Leistung insoweit als mangelfrei und jegliche Ansprüche gelten Ihrerseits als verjährt oder je nach Umständen als verwirkt.
Im Falle einer formgerechten und rechtzeitigen Mängelrüge beheben wir den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern werden wir den Fehler berichtigen. Sie sind dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn wir die Nacherfüllung verweigern, diese fehlschlägt oder für Sie unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist –, dass eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
7. Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). In jedem Fall ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
Sind Sie Geschäftskunde, ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit explizit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haften wir nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung.
8. Eigentumsvorbehalt
Sie erkennen an, dass die von uns gelieferten Waren unser alleiniges Eigentum sind und dies auch bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung bleiben. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dürfen Sie nicht vornehmen. Sie dürfen, bis zu unserem Widerruf und lediglich im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr, über die Waren verfügen. Sie treten hiermit im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der von uns gelieferten Ware an uns zur Sicherung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so sind wir verpflichtet, auf Ihr Verlangen die darüber hinausgehenden Sicherheiten an Sie zurück zu übertragen bzw. aufzugeben.
9. Vertragsdauer/Kündigung
a) Die Festlaufzeit der mit Ihnen geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart und ergibt sich aus der entsprechenden Anlage der Auftragsunterlagen. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Der mit Ihnen geschlossene Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Sind Sie Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), verlängert er sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
b) Wird ein Abrechnungsvertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellen wir für Sie für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung und erbringen die dazugehörigen Leistungen.
c) Sie erkennen an, dass wir bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung berechtigt sind, unsere Leistungen einzustellen und sowohl die Restmiete für die zur Verfügung gestellte Ware als auch die Vergütung jeweils bis zum regulären Vertragsende sofort in Rechnung zu stellen. Auch für diese Rechnungen gelten die Regelungen zu Ziffer 5. Des Weiteren bringen wir – außer bei der Gerätemiete – die von uns ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei unseren Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 10 % unserer Vergütung. Der Nachweis, dass unsere ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
10. Rücktritt, außerordentliche Kündigung
Wir können das Vertragsverhältnis ungeachtet der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn bei Ihnen nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen eintritt, insbesondere wenn gegen Sie nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, durch die unsere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gefährdet werden, oder wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, ein außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung eingeleitet oder Restschuldbefreiung beantragt wird.
11. Datenschutz
Wir beachten die einschlägigen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit. Wir gehen davon aus, dass auch Sie sich, insbesondere gegenüber Ihren Nutzern, datenschutzkonform verhalten. Soweit wir für Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung als Auftragsdatenverarbeiter tätig werden, gilt im Übrigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung.
12. Salvatorische Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Klauseln ungültig, für unwirksam oder ungeschrieben erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln und der enthaltenen Vereinbarungen davon nicht berührt.
An Stelle der ungültigen, für unwirksam oder für ungeschrieben erklärten Klausel, bzw. zur Ausfüllung einer Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten wird Luxemburg-Stadt als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Sämtliche Vereinbarungen unterliegen dem luxemburgischen Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Dieses Dokument wurde in Deutsch erstellt, gefolgt von einer französischen Version. Im Falle einer Abweichung zwischen der deutschen und der französischen Fassung gilt die deutsche Version.