Rauchwarnmelder sind für Wohngebäude in ganz Deutschland Pflicht. Details für die Ausstattung regeln die Bauordnungen der Bundesländer. Diese sind sich einig: Der Vermieter beziehungsweise Eigentümer der Immobilie ist für die fachgerechte Installation – und somit auch für den Austausch – zuständig.
Nach der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 müssen austauschbare Batterien gemäß Angaben des Herstellers regelmäßig erneuert werden. Ist eine Langzeitbatterie fest in den Rauchwarnmelder integriert, muss das Gerät entsprechend getauscht werden. Generell muss ein Tausch des Rauchwarnmelders gemäß Herstellerangaben und spätestens 10 Jahre (plus 6 Monate Übergangsfrist) nach Inbetriebnahme erfolgen.
In Baden-Württemberg und Hessen gilt die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude seit Ende 2014. Daher müssen viele Eigentümer/Vermieter jetzt – 10 Jahre später – ihre Geräte tauschen. Denn: Qualitätsrauchwarnmelder haben eine technische Laufzeit von 10 Jahren.
Gut für unsere Kunden: Wenn Sie den ista Rauchwarnmelder-Service beauftragt haben, kümmern wir uns für Sie um den Austausch Ihrer Geräte.
Ganz einfach: Sie retten Leben. Die Statistiken belegen: Rauchwarnmelder wirken. Seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland ist die Zahl der Brandsterbefälle um 20 Prozent zurückgegangen. Pro Tag werden im Durchschnitt vier Menschen durch Rauchwarnmelder gerettet.* Ein besseres Argument für Rauchwarnmelder kann es nicht geben. Also: Schützen Sie Ihre Mieter – mit unserem Rauchwarnmelder-Service inklusive fachgerechter Montage und Inspektion. So erfüllen Sie als Vermieter oder Eigentümer eines Wohngebäudes die Rauchwarnmelderpflicht ganz einfach.
* Quellen: rauchmelder-lebensretter.de/presse/statistiken/ und prosicherheit.net/wirksamkeit-der-rauchwarnmelderpflicht
Viele Rauchwarnmelder haben keine fest eingebaute Batterie. Das kann für Vermieter und Eigentümer von Wohngebäuden teuer und aufwendig werden. Denn: Die Batterien müssen während der Lebensdauer der Geräte in allen Wohnungen häufig ausgetauscht werden. Fehlende und leere Batterien sind zudem ein Sicherheitsrisiko für die Bewohner. Billigere Rauchwarnmelder haben oft auch eine kürzere Produktlebensdauer, sodass sie eher ausgetauscht werden müssen als Qualitätsrauchwarnmelder.
Rauchwarnmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ (Q-Label) haben eine fest eingebaute Batterie und eine Betriebsbereitschaft von zehn Jahren. So muss ein Austausch nach Anforderung der DIN 14676 erst nach zehn Jahren erfolgen. Zudem werden Rauchwarnmelder mit Q-Label von unabhängigen Prüfinstituten getestet und zertifiziert. Die Geräte zeichnen sich durch eine zuverlässige Branderkennung aus, die im Ernstfall lebenswichtig für Ihre Bewohner ist.
Mit der Beauftragung einer Rundumlösung erhalten Sie professionelle Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Vermieter und Eigentümer. Denn dazu gehört mehr als der Austausch der Rauchwarnmelder. Die Landesbauordnungen und die Produktnorm DIN 14676 machen Vorgaben für die richtige Installation, Inspektion, Dokumentation und Mieterinformation. Mit unserem Rauchwarnmelder-Service minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko, reduzieren Ihren Aufwand und schützen gleichzeitig Ihre Bewohner.
Von uns erhalten Sie im Rahmen des Austauschs qualitativ hochwertige Funkrauchwarnmelder mit einer Produktlebensdauer von 10 Jahren. Unsere zertifizierten ServicePartner übernehmen für Sie die Terminkoordination mit Ihren Bewohnern, die Prüfung der auszustattenden Räume, die fachgerechte Montage sowie die rechtssichere Dokumentation nach Vorgaben der DIN 14676. Diese empfiehlt die optimale Ausstattung jedes Aufenthaltsraums, die wir gerne für Sie umsetzen. Ihr Vorteil der optimalen Ausstattung: Sie reduzieren Ihren Aufwand und Ihr Risiko hinsichtlich nachträglicher Montagen, sollte sich die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Bewohner ändern. Als Vermieter/Eigentümer müssen Sie nicht mehr aktiv nachvollziehen, ob ein Bewohner aus einem zuvor nicht ausstattungspflichtigen Raum einen ausstattungspflichtigen Raum macht – wie z. B. aus einem Büro ein Kinderzimmer.
Ganz besonders wichtig für den Schutz Ihrer Bewohner ist auch die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der installierten Geräte. Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Inspektion führen wir für Sie und Ihre Bewohner komplett aus der Ferne durch – grundsätzlich ohne Termine vor Ort. Die Rauchwarnmelder testen sicherheitsrelevante Funktionen automatisch selbst, warnen Ihre Bewohner bei Beeinträchtigungen durch Signalton und LED-Anzeige und übertragen das Inspektionsergebnis einfach per Funk. Ergebnisprotokolle der jährlichen Inspektion sind für Sie komfortabel im Webportal hinterlegt.
Bei Fragen zu den Rauchwarnmeldern können sich Ihre Mieter rund um die Uhr an unsere Service-Hotline wenden. Bei der Montage übergeben wir zudem eine Broschüre für den richtigen Umgang mit dem Rauchwarnmelder.
Da Vermieter für den Einbau und den Austausch von Rauchwarnmeldern verantwortlich sind, übernehmen sie auch die Kosten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 379/20) vom 11.05.2022 legt diesbezüglich fest: Kosten für die Gerätemiete sind nicht umlagefähig. Einzige Ausnahme ist die Umlage auf Wohnungs- und Teileigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Kosten für Dienstleistungen, wie die jährliche Ferninspektion der Rauchwarnmelder, können jedoch weiterhin als Betriebskosten auf die Nutzer umgelegt werden – sowohl gemäß dem BGH-Urteil als auch gemäß dem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 27.09.2011. In Ihren Mietverträgen sollten Sie als Vermieter dafür auf die geltende Betriebskostenverordnung verweisen. Benennen Sie die Kosten in Ihrer Betriebskostenabrechnung als „Sonstige Betriebskosten“.
Sie haben unseren Rauchwarnmelder-Service und die Betriebskostenabrechnung bei uns beauftragt? Dann legen wir die Servicekosten gerne für Sie um.