Betriebskostenabrechnung für Vermieter leicht gemacht

Die Begriffe Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung werden oft synonym verwendet, es bestehen aber Unterschiede. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung von ista nimmt Ihnen die aufwändige Arbeit hierfür ab, einfach und rechtssicher.

Unser Service für die Heizkostenabrechnung – profitieren Sie von diesen Vorteilen

übersichtliche Gesamtberechnung aller Betriebskosten pro Nutzeinheit

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leicht nachvollziehbare Einzelabrechnungen für die Bewohner

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hohe Abrechnungsgenauigkeit durch umfangreiche Plausibilitätsprüfung

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Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung?

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei den Nebenkosten um Kosten für ein Haus oder eine Wohnung, die nicht in der Miete enthalten sind. Hier unterscheidet man Nebenkosten und Betriebskosten. Sie entstehen einem Vermieter durch Besitz, Instandhaltung und Verwaltung seiner Immobilie. Dies können Aufwände für Versicherung, Steuern, Reparaturen oder die Wartung der Heizung sein.

§556 BGB legt fest, dass sich Vermieter einen Teil dieser Kosten von ihren Mietern zurückholen können. Diese umlagefähigen Nebenkosten nennt man Betriebskosten. Deswegen ist der korrekte Begriff der zugehörigen Abrechnung auch Betriebskostenabrechnung, auch wenn viele die Bezeichnung Nebenkostenabrechnung nutzen.

Betriebskosten sind die Nebenkosten, die Vermieter regelmäßig zahlen müssen. Dies können jährlich notwendige Wartungsarbeiten, Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung und Warmwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Schornsteinreinigung oder die Heizkosten sein.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung jährlich zu erstellen und dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Der Abrechnungszeitraum darf nicht länger als 12 Monate sein. Nach Erhalt der Abrechnung hat der Mieter ein Jahr Zeit, diese zu kontrollieren und gegebenenfalls alle zugehörigen Belege zu prüfen.

Ausnahmefall Heizkostenabrechnung

Eine Ausnahme bei der Betriebskostenabrechnung bildet die Abrechnung der Heizkosten. Sie dürfen nicht pauschal abgerechnet werden, sondern verbrauchsabhängig. Um dies zu gewährleisten, muss der anteilige Verbrauch mit einer geeigneten Messtechnik erfasst werden. Deshalb versendet ein Vermieter neben der Betriebskostenabrechnung meistens eine gesonderte Heizkostenabrechnung. Manchmal ist die Heizkostenabrechnung auch Bestandteil der Betriebskostenabrechnung. Die Erstellung einer Heizkostenabrechnung ist sehr komplex und es können sich schnell Fehler einschleichen. Deswegen kann es viel Zeit und Nerven sparen, diese Aufgabe einem professionellen Dienstleister anzuvertrauen.

 

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Sicherheit und Transparenz für Mieter und Vermieter

Wer vermietet, trägt Verantwortung. Wer wohnt, will sich sicher fühlen. Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner zu schützen und alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere erfahrenen Experten und versierten Fachpartner übernehmen sämtliche Aufgaben für Sie und informieren verständlich und transparent.

Bequeme Fernablesung per Funk

Unsere moderne Funktechnik erfasst den Energieverbrauch automatisch und übermittelt die Daten eigenständig an uns – ohne dass jemand die Wohnung oder das Haus betreten muss. Dadurch entfallen mühsame Terminabsprachen mit Ihren Mietern, und die Verbrauchsdaten sind jederzeit online abrufbar.

Heizkostenverteiler

Seit Anfang 2023 wird die CO₂-Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Wie hoch der Anteil für Vermieter ist, hängt unter anderem davon ab, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Auf der Heizkostenabrechnung muss die Höhe der CO₂-Kosten für Mieter ausgewiesen sein.

Häufig gestellte Fragen

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