ista Rauchwarnmelder-Service – Beauftragung für Ihre Immobilie
Diese Beauftragung kann lediglich durch den Vermieter, Verwalter oder dem Eigentümer erfolgen, jedoch nicht durch den Mieter. Falls Sie Mieter einer Wohnung sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter oder Verwalter in Verbindung. Er muss Ihre Wohnung entsprechend der Rauchwarnmelderpflicht ausstatten. Vorgaben sind in der Bauordnung Ihres Bundeslandes zu finden.