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Erklärung zur Berechnung Ihrer Vorschreibung.

Hier haben wir für Sie die nötigen Informationen zusammen gestellt.

Wie setzt sich die Vorschreibungsberechnung zusammen?

Für die Berechnung Ihrer Vorschreibung erhalten wir die angefallenen Energie- und Wasserkosten für die gesamte Liegenschaft vom Energie- bzw. Wasserversorger und verteilen diese Kosten – ohne Aufschlag – nach Verbrauch und den gesetzlichen sowie vertraglichen Rahmenbedingungen.

Die neue Vorschreibungsberechnung basiert auf den zu erwartenden Energiepreisen und den von uns zu leistenden Teilbeträgen an den Energieversorger.
Diese werden anhand des Ergebnisses Ihres Objekts des letzten Jahres prozentuell verteilt.

Da die Summe der Gesamtvorschreibungen der Liegenschaft zur Deckung der laufenden Energiekosten herangezogen wird, ist eine Senkung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Vorschreibungskalkulation immer für die aktuelle Abrechnungsperiode gilt!

Die Abrechnung erfolgt meist zeitverzögert. Vom Startdatum der Abrechnungsperiode bis zum Erhalt der Jahresabrechnung wurde noch der alte Teilbetrag verrechnet.

Unser Tipp: Vergleichen Sie in der Jahresabrechnung die Ihnen verrechneten Gesamtkosten mit den für die aktuelle Abrechnungsperiode kalkulierten Vorschreibungen. Diese setzen sich in der Regel aus der ursprünglichen Vorschreibung und der neuen Vorschreibung zusammen.

ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass die Senkungen, genauso wie Teuerungen zeitverzögert beim Endkunden ankommen.
Beispiel: Die Preise werden im Jänner 2024 durch den Energieversorger gesenkt. Die Abrechnung dieser niedrigeren Preise kann jedoch erst nach Abschluss der Abrechnungsperiode (1.1.2024 - 31.12.2024), also im Jahr 2025 erfolgen. 

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Sie benötigen Informationen zu Ihrer Abrechnung?

Detaillierte Erklärung zur Abrechnung Ihrer Direktverrechnung finden Sie hier.

Sie haben noch Fragen?

Sollten Ihre Fragen anhand der Vorschreibungsberechnung noch nicht beantwortet sein, dann schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.