Das Maß- und Eichgesetz
Um eine exakte Abrechnung zu erstellen ist es wichtig geeichte Messgeräte zu verwenden. In Österreich ist die Grundlage dafür das Maß- und Eichgesetz (MEG).
Eichpflicht in Österreich
Das österreichische Maß- und Eichgesetz bildet die Grundlage für die Eichpflicht von Zählern und Messgeräten. Die Eichpflicht besteht somit für alle Wasserzähler sowie für Wärme- und Kältezähler, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden, sodass sie ohne besondere Vorbereitung verwendet werden können.
Die Basis für das MEG ist die 2006 erstmals in Kraft getretene europäische Messgeräterichtlinie (MID), welche von allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union angewendet bzw. in nationales Recht umgesetzt werden muss. Diese Richtline wurde im Jahr 2016 überarbeitet und besagt, dass alle Wärme- und Wasserzähler, die ab diesem Zeitpunkt neu zugelassen wurden, bereits bei Auslieferung der europäischen Eichanforderung entsprechen müssen.
Eichbroschüre
Eichen von Wärme-, Kälte- und Wasserzählern - Das Maß- und Eichgesetz in Österreich (PDF Datei)